von Michael Müller und Christopher Hoelzer (SozialGestaltung GmbH, Köln)
Neue gesetzliche Vorgaben für das Energiemanagement und Heizen setzten Pflegeunternehmen unter Handlungsdruck. Fördermittel unterstützen beim Erfüllen der Anforderungen.
Das neue Energieeffizienzgesetz: Steigende Anforderungen an das Energiemanagement
Am 18. November 2023 trat das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft. Mit ihm wurden u. a. die Verpflichtungen zum Monitoring und Management des Energieverbrauchs auf betrieblicher Ebene neu geregelt. Der Kreis der betroffenen Unternehmen wird nicht mehr allein durch die Anzahl der Mitarbeitenden und den Umsatz definiert, sondern primär durch den durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem entsprechenden Energiebedarf unterliegen den Neuregelungen.
Ab einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh ist unabhängig von der Unternehmensgröße ein Energiemanagementsystem (EMS) nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) nach dem Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) einzuführen. Zur Einordnung: Bei einem im Bestand durchaus üblichen jährlichen Energieverbrauch von 10.000 KWh pro Bett für Strom und Heizkraft erreichen Unternehmen mit 750 Betten diesen Grenzwert. Zudem stellt das EnEfG zusätzliche Anforderungen an die Systeme, u. a. im Hinblick auf die Identifizierung von Einsparmaßnahmen und deren Wirtschaftlichkeitsbewertung. Die Umsetzungsfrist beträgt 20 Monate nach Inkrafttreten des EnEfG bzw. nach Überschreitung der Energieverbrauchsschwelle.
Zudem müssen alle Unternehmen, für die der Einsatz bzw. die Durchführung eines EMS, UMS oder Energieaudits verpflichtend ist, innerhalb von drei Jahren Umsetzungspläne von wirtschaftlich sinnvollen Energieeinsparmaßnahmen erstellen, prüfen lassen und veröffentlichen. Für Großunternehmen kann dies schon bei einem Energieverbrauch von unter 2,5 GWh der Fall sein, da sie durch das Energiedienstleistungsgesetz bereits bei geringeren Schwellenwerten zum Energiemonitoring verpflichtet sind.
Unternehmen der Pflegewirtschaft mit einem größeren Gebäudebestand und möglicherweise einer Fahrzeugflotte sollten dringend prüfen, ob sie unter diese Neuregelung fallen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Der zu erwartende Aufwand und die kurzen Umsetzungsfristen bewirken einen erheblichen Handlungsdruck. Gleichzeitig sollten die Chancen eines umfassenden Energiemonitorings gesehen werden: Effektives Nachhaltigkeits- und Energiemanagement ist mittelfristig ein bedeutsamer Wettbewerbsvorteil.
Neue Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz: Der Weg zum klimaneutralen Heizen
Am 1. Januar 2024 ist die novellierte Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Zentrale Neuregelung: Abhängig davon, ob es sich um Neubauten oder Bestandsgebäude innerhalb oder außerhalb von Neubaugebieten handelt, sind neue Heizungsanlagen spätestens ab dem Jahr 2028 zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Es gibt Übergangsreglungen für Bestandsanlagen und Sonderregelungen für einen zwischenzeitlichen Reparaturbedarf. Auch hier sollten die Chancen gesehen werden. So gewinnt die Nutzung erneuerbarer Energien infolge der ab 2025 und in den Folgejahren stetig steigenden CO2-Abgabe für fossile Energieträger zunehmend an Bedeutung.
Fördermittel: Entscheidender Baustein zum Erreichen von Klimaneutralität
Bei zahlreichen Pflegeimmobilien hinkt der Ist-Zustand hinsichtlich Energieeffizienz dem Soll-Zustand deutlich hinterher. Ein zentrales Hindernis für Investitionen: Zwar wird Klimaneutralität gefordert, Mehrkosten werden in Entgeltverhandlungen jedoch kaum berücksichtigt. Fördermittel helfen, die Finanzierungslücke zu schließen.
Bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen steht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Vordergrund. Abhängig vom Umfang der Maßnahmen liegt die BEG in der Verantwortung der KFW oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die BEG spielt auch für das Erfüllen der steigenden Anforderungen an die Wärmeversorgung durch das GEG eine zentrale Rolle.
Vielfältige weitere Fördermöglichkeiten bestehen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Das Förderspektrum umfasst auch die Kosten der Implementierung von Energiemonitoringsystemen und für Energieberatung. Interessante Perspektiven bieten die zunehmenden Förderaktivitäten der Länder im Bereich der Holz- bzw. Holzhybridbauweise.
Weitere Informationen:
www.sozial-nachhaltig.de
www.sozialenergie.de
https://zuschuss-gestalter.sozialgestaltung.de
Kurzinfo
Michael Müller
Berater Nachhaltigkeits- und Innovationsberatung
m.mueller@sozialgestaltung.de
Christopher Hoelzer
Berater Sozialimmobilien mit Schwerpunkt Rentabilität von Immobilieninvestitionen und Fördermittel
c.hoelzer@sozialgestaltung.de
Der Artikel ist in der Ausgabe 02/2024 zu finden.