In Alten- und Pflegeheimen leben und arbeiten viele Menschen zusammen. Ältere Menschen sind vielmals durch Vorerkrankungen und/oder einer Schwächung des Immunsystems einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt. Infektionen haben in Alten- und Altenpflegeheimen eine erhebliche Bedeutung hinsichtlich Morbidität und Mortalität. Aus diesen Gründen ist in solchen Heimen der Infektionsprävention besondere Beachtung zu schenken.

Grundsätzlich kann die Aufbereitung von Wäsche aus Alten- und Pflegeheimen auf zwei unterschiedlichen Arten erfolgen. Dies ist zum einen die Vergabe dieser Dienstleistung an einen externen Dienstleister, in der Regel eine gewerbliche Wäscherei die hierzu validierte Waschverfahren einsetzt. Zum anderen kann die Wäschepflege auch ganz oder teilweise im Haus erfolgen. Welche der beiden Varianten den Vorzug erhält, hängt immer von den individuellen Gegebenheiten vor Ort ab. Beide Varianten bieten einen Weg zu einwandfreier Wäschehygiene, sowie der Vermeidung der Keimausbreitung über die eingesetzten Textilien.

Die Verpflichtung zur desinfizierenden Bearbeitung der Wäsche aus Altenpflegeheimen ergibt sich aus der DGUV Regel 100 – 500 Kapitel 2.6. Betreiben von Wäschereien. Dort wird die Wäsche aus dem Gesundheitsbereich unterschieden in hochinfektiös, infektiös und infektionsverdächtig. Das Waschgut aus den Pflegebereichen von Altenheimen wird dabei der Wäsche aus Krankenhäusern gleichgestellt. Gemäß der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (RKI), ergibt sich die Verpflichtung zur desinfizierenden Bearbeitung von Wäsche aus den Pflegeabteilungen von Altenheimen, sowie der nicht bewohnerbezogenen Bettwäsche aus Altenwohnheimen. Die desinfizierende Bearbeitung der Oberbekleidung aus Altenwohnheimen wird beim Auftreten von übertragbaren, meldepflichtigen Infektionen z. B. mit Legionellen, Noroviren usw. gefordert.

Diese Anforderungen an die Wäschehygiene kann bei der externen Vergabe der Wäscheaufbereitung an einen zertifizierten Wäschereibetrieb erfüllt werden. Hierbei kommen die RAL Gütezeichen RAL 992/2 (Krankenhauswäsche) und RAL 992/4 (Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen), die von der Gütegemeinschaft Sachgemäße Wäschepflege in Hohenstein erteilt werden oder die Zertifizierung nach RABC, in Betracht.

In vielen Fällen entscheiden sich die Betreiber von Einrichtungen der Altenpflege jedoch dafür, die Bearbeitung, insbesondere der Bewohnerwäsche, selbst im Haus zu organisieren. Hierfür sind grundsätzlich die gleichen Anforderungen zu erfüllen wie bei der externen Wäschevergabe.

Dies beginnt bei der räumlichen Ausstattung des Wäschereibereichs. Zur Vermeidung unerwünschter Keimübertragungen auf die bereits gewaschene Wäsche, ist eine Trennung in Reine und Unreine Seite erforderlich. In der Regel wird dies durch eine Trennwand erreicht. Der Durchgang von Reiner zur Unreinen Seite ist nur durch eine Personenschleuse mit Einrichtung zum Wechsel der Arbeitskittel sowie der Wäsche und Desinfektion der Hände möglich. Werden Wäschewagen von der Unreinen auf die Reine Seite verbracht, so ist ebenfalls die Reinigung und Desinfektion sicher zu stellen. Für den Einbau in eine Trennwand gibt es spezielle Waschmaschinen, die auf der Unreinen Seite beladen und auf der Reinen Seite entladen werden. Hierdurch wird ebenfalls eine Keimverschleppung verhindert. Die zu bearbeitenden Textilien müssen mit einem validierten Waschverfahren bearbeitet werden. Dies betrifft die Faktoren Zeit, Temperatur, Flottenverhältnis (Verhältnis vom Gewicht der Textilien zum Gewicht der Waschflotte in der Waschtrommel) und nicht zuletzt den eingesetzten Waschmitteln. Produkte aus dem Haushaltsbereich sind hier in der Regel nicht angebracht. Sie verfügen nicht über die notwendige Validierung der Desinfektionswirkung mittels standardisierter Tests und Prüfungen.

Aus dem gewerblichen Bereich stehen eine große Zahl solcher Wasch- und Waschhilfsmittel für Desinfektionswaschverfahren zur Verfügung.

Gemäß den neuen europaweiten Regeln für Biozidprodukte sind Nachweise und Testverfahren nach EN Normen für Bakterien, Pilze und Viren maßgeblich. Produkte und Verfahren für die Wäschedesinfektion gibt es für Temperaturen von 40 – 70°C, je nach den Erfordernissen der Pflegekennzeichen der Textilien. Eine Besonderheit stellt in Deutschland die geforderte Desinfizierende Reinigung gemäß dem Infektionsschutzgesetz §18 mit RKI-gelisteten Desinfektionsverfahren / Produkten beim Auftreten von übertragbaren, meldepflichtigen Infektionen (z. B. mit MRSA, Noroviren usw.) dar. Thermische Desinfektionswaschverfahren spielen heute vor allem aus Gründen der Energieeinsparung und den Anforderungen der Textilien kaum mehr eine Rolle.

Produkte für desinfizierende Waschverfahren gibt es in Pulverform wie auch im flüssigen Baukastensystem. Pulverwaschmittel sind relativ einfach zu verwenden und für die Handdosierung geeignet. Sie werden in erster Linie bei kleineren Waschmaschinen und kleineren Wäschemengen verwendet. Waschmittel auf flüssiger Basis sind in der Regel Mehrkomponenten-Systeme, die individuell an die jeweiligen Textilien und deren Verschmutzungen angepasst werden können. Sie sind durch automatische Dosiersysteme gut zu handhaben und sichern eine korrekte Dosierung der erforderlichen Waschmittelmengen. Unter- wie Überdosierung können den Erfolg der Wäschedesinfektion beeinträchtigen. Bei der richtigen Wahl der geeigneten Waschmaschinen, wie auch bei der Auswahl und der Einrichtung geeigneter Desinfektionswaschverfahren, stehen die meisten Anbieter von Wäschereitechnik, wie auch die Hersteller von gewerblichen Wasch- und Waschhilfsmitteln, mit ihren Anwendungstechnikern gerne vor Ort bereit.

Der IHO ist der deutsche Branchenverband der Reinigungs- und Desinfektionsmittelhersteller für den Großverbrauch in Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern der 54 Mitgliedsunternehmen gehören die Bereiche Gesundheitswesen, Großküchenhygiene, Gebäudereinigung, Lebensmittelindustrie, Großwäschereien und auch Metallindustrie. Die Branche der professionellen Reinigungsindustrie setzt in Deutschland über 1 Milliarde Euro um und beschäftigt national mehr als 7.000 Mitarbeiter. Die zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen weisen eine überdurchschnittliche Forschungs- und Innovationsquote auf.

Der Artikel ist in der Ausgabe 01/2020 zu finden.

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