von Torsten Kohn (Geschäftsführer der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V.)

Corona hat die Dringlichkeit einer fachgerecht ausgeführten Reinigungsdienstleistung insbesondere in Einrichtungen des Gesundheitswesens einmal mehr auf den Tisch gebracht. Um die gefährliche Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern, muss Hygiene oberste Priorität besitzen – das gilt für Kliniken und Arztpraxen gleichermaßen wie für Pflege- und Seniorenheime. Doch nicht nur um der Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner willen darf es bei der Reinigung in den Einrichtungen keinerlei Kompromisse geben. Denn Sauberkeit ist schließlich auch ein wichtiger Wohlfühlfaktor und trägt entscheidend dazu bei, sich gut aufgehoben und zu Hause zu fühlen. In diesem Sinne gilt die professionell ausgeführte Gebäudereinigung als besonders wichtiges Aushängeschild für Seniorenheime, die damit auch ihren eigenen hohen Anspruch nach außen tragen.

Zusammenschluss führender Dienstleister

Die RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V. (RAL GGGR) setzt sich seit über 30 Jahren für höchste Qualitätsstandards in der Branche ein. Mitglieder – derzeit sind es knapp 50 Unternehmen mit insgesamt rund 40.000 Mitarbeitenden – verpflichten sich freiwillig der Einhaltung strenger Kriterien sowie der regelmäßigen Eigen- und Fremdüberwachung. Für Auftraggeber bedeutet das vor allem Sicherheit! Sicherheit, sich auf das eigene Kerngeschäft konzentrieren zu können und die verantwortungsvolle Aufgabe der Gebäudereinigung mit all ihren teils herausfordernden Facetten in professionellen und zuverlässigen Händen zu wissen.

Strenge Kriterien garantieren Qualität

Entschließt sich ein Gebäudedienstleister zur Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft, muss er sich nach den Güte- und Prüfbestimmungen des RAL Gütezeichens 902 für Gebäudereinigung zertifizieren lassen. Ein Blick in den umfangreichen Kriterienkatalog zeigt: Hier besteht nur, wer sich das Versprechen höchster Qualität nicht nur auf die Fahnen schreibt, sondern auch tatsächlich Tag für Tag vor Ort beim Kunden umsetzt. So ist es beispielsweise Voraussetzung, fachlich qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen und diese in regelmäßigen Schulungen und Unterweisungen stets auf dem aktuellen Kenntnisstand zu halten. Die tarifgerechte Entlohnung der Reinigungskräfte wird von der RAL GGGR ebenfalls vorgeschrieben – ein für Vergabestellen besonders wichtiger Aspekt vor dem Hintergrund der im § 13 des Mindestlohngesetzes verankerten unmittelbaren Auftraggeberhaftung. Darüber hinaus verpflichtet sich der Gütezeichenbenutzer u. a. auch zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung gemäß des Leistungsverzeichnisses unter Berücksichtigung der Anforderungen des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Oberflächenverträglichkeit.

Nach erfolgreicher Erst-Zertifizierung besteht für den Dienstleister die Pflicht zur konsequenten Eigenüberwachung sowie zur jährlichen Kontrolle durch ein unabhängiges Prüfinstitut. Auf diese Weise wird die höchste Qualität in der Dienstleistungserbringung zu jeder Zeit gewährleistet.

Gebäudereinigung im Gesundheitswesen

Will ein Gebäudereiniger darüber hinaus seine besonderen Kompetenzen in der sensiblen Reinigung im Gesundheitswesen unter Beweis stellen, kann er sich in Kooperation mit dem entsprechenden Auftraggeber zusätzlich mit dem RAL Gütezeichen 903 zertifizieren lassen. Die dafür geltenden Güte- und Prüfbestimmungen der RAL GGGR wurden in Kooperation mit renommierten Hygieneexperten erarbeitet und gehen weit über die „normalen“ Reinigungsstandards hinaus.

Das Gütezeichen 903 für Gebäudereinigung im Gesundheitswesen wird im Unterschied zum Gütezeichen 902 objektbezogen an den Dienstleister vergeben. Das bedeutet: Hier wird die Arbeit des Gebäudedienstleisters nicht generell, sondern in einer konkreten Klinik, einer Praxis oder auch in einem Seniorenheim genauestens unter die Lupe genommen. So wird das Zertifikat, das den hohen Stellenwert einer fachgerecht ausgeführten Reinigung und Desinfektion in der Einrichtung belegt, nicht nur für den Dienstleister, sondern insbesondere auch für die jeweilige Einrichtung zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz. Und nicht nur das: Die RAL Gütezeichen für Gebäudereinigung und Gebäudereinigung im Gesundheitswesen sind Zeichen des Vertrauens, auf die sich Bewohnerinnen und Bewohner gleichermaßen wie die Interessenten für einen Heimplatz zu jeder Zeit verlassen können.

Umfangreiche Informationen und eine Übersicht aller zertifizierten Betriebe finden Sie unter www.gggr.de

Kurzinfo

Torsten Kohn - Foto: RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V.

Torsten Kohn – Foto: RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V.

Torsten Kohn ist seit 2019 Geschäftsführer der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V. In seiner mehr als 30-jährigen Berufserfahrung hat er sämtliche Positionen in der modernen Gebäudereinigung bekleidet – unter anderem als Gebäudereinigermeister sowie als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Gebäudereinigerhandwerk. Dabei hat er immer daran gearbeitet, die Qualität in der Branche nicht nur zu erhöhen, sondern sie auch prüf- und dokumentierbar zu machen.

Der Artikel ist in der Ausgabe 01/2022 zu finden.

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