Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht über das Bundesgesundheitsblatt die „Richtlinie für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen“.
von Prof. Dr. Lutz Vossebein
In den Ziffern 4.4.3 und 6.4 sind für textile Service-Unternehmen nützliche Informationen zur Aufbereitung von Krankenhauswäsche enthalten, die kostenlos von der RKI-Homepage (www.rki.de) heruntergeladen werden können.
Außerdem sollte die RKI-Internetseite genutzt werden, um sich über Themen angrenzender Bereiche zu informieren. So ist beispielsweise im Bundesgesundheitsblatt (Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 2005 48:1061–1080) eine Empfehlung zur „Infektionsprävention in Heimen“ veröffentlicht worden, die mehr Licht in die „Grauzone“ Alten- und Pflegeheime bzgl. Wäscheaufbereitung bringt und ebenfalls kostenlos von der RKI-Internetseite heruntergeladen werden kann.
Unter Ziffer 5.3.3 heißt es dort:
„Obwohl in einigen Berichten auch Bettwäsche und der Umgang mit dieser als eine mögliche Quelle für die Verbreitung von Infektionserregern in Krankenhäusern angesehen wird …, liegen für den Bereich der Heime diesbezüglich keine Erfahrungen vor. Dennoch erscheint es sinnvoll, bei Vorliegen bestimmter Risikofaktoren … eine desinfizierende Aufbereitung der Betten vorzunehmen. Die Aufbereitung von Matratzen wird erheblich erleichtert durch die Verwendung eines Schutzbezuges, der atmungsaktiv und desinfektionsmittelbeständig ist. Da die Bettwäsche in der Regel nicht bewohnerbezogen verwendet wird und eine Mischung der Wäsche während des Aufbereitungsprozesses stattfindet, muss ein desinfizierendes Verfahren gewählt werden, z. B. für die Routinedesinfektion Verfahren, die in der VAH-Liste (Verbund für Angewandte Hygiene) aufgeführt sind. Bewohnereigene Wäsche (z. B. Kleidung) kann in der Regel wie Wäsche im Privathaushalt gewaschen werden. Während eines Ausbruchs von Erkrankungen mit Erregern, die durch Kontakt übertragen werden sowie bei Personen mit bekannter MRSA*-Kolonisation wird empfohlen, Leibwäsche, Handtücher und Waschlappen wie Bettwäsche der betroffenen Bewohner desinfizierend zu waschen. Die Entsorgung der Wäsche erfolgt unmittelbar am Bett in geeignete Wäschesäcke, die bis zur endgültigen Entsorgung an einem dafür vorgesehenen Ort zwischengelagert werden können….“
Neben den genannten Regularien ist auch die 2016 erschienene DGUV-Information 203-084 (Umgang mit Wäsche aus Bereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung) zu beachten. Die DGUV-Information gilt für Tätigkeiten zur Aufbereitung von Wäsche und Textilien, von der gemäß Gefährdungsbeurteilung eine Infektionsgefahr für die Beschäftigten ausgeht, die gegenüber der Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Diese Wäsche kann potentiell infektiöses Material enthalten, das bei entsprechender Exposition zu einer Infektion führen kann.
Hierunter fällt vor allem der Umgang mit benutzter Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege, die mit Körperflüssigkeiten und -ausscheidungen behaftet ist. Die Unternehmensleitung muss im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Eine Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung ist in der TRBA 400 („Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“) beschrieben.
Nach den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung können individuelle Lösungen für die Wäscheaufbereitung gefunden werden und das Risiko der Verbreitung von Infektionserregern auf ein akzeptables Maß reduziert werden.
* MRSA: Methicillin resistenter Staphylococcus aureus, ein durch seine Fähigkeit, multiple Resistenzen gegenüber Antibiotika auszubilden, sehr ernst zu nehmender Krankheitserreger.
Der Artikel ist in der Ausgabe 02/2019 zu finden.