von Anna Dauenheimer (Bereichsleitung/PM Desinfektion DR.SCHNELL GmbH & Co. KGaA, Expertin im Fachbereich Gesundheitswesen im Industrieverband Hygiene & Oberflächenschutz)
Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste handeln unter besonderen Hygiene – und Schutzmaßnahmen. Das Robert Koch-Institut stellt u. a. eine Empfehlung zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2 zur Verfügung. Diese Empfehlung ist gegliedert in die Bereiche:
- konsequente Umsetzung der Basishygiene einschließlich der Händehygiene in allen Bereichen des Gesundheitswesens,
- ergänzende Maßnahmen im klinischen Bereich und
- ambulante Versorgung/Arztpraxis.
Pflege- und Altenheime nutzen zur Bekämpfung der Pandemie einen von ihnen individuell erstellten Plan zum Ausbruchsgeschehen. Der Plan ergänzt den vorhandenen, individuell für jede Einrichtung erstellten Hygieneplan, welcher auf der Risikoanalyse basiert und angelehnt ist an den Pandemieplan, der vom Robert Koch-Institut erarbeitet wurde. Der Pandemieplan gibt eine Hilfestellung u. a. bei den Themen infektionshygienisches Management, generelle Umsetzung der Basis- und Händehygiene, klinisches Management, Krisenkommunikation im Rahmen des COVID-19-Geschehens. Die übergeordneten Ziele aller Maßnahmen sind die Reduktion der Morbidität und Mortalität in der Gesamtbevölkerung, Sicherstellung der Versorgung erkrankter Personen, Aufrechterhaltung essenzieller, öffentlicher Dienstleistungen und zuverlässige und zeitnahe Information für politische Entscheidungsträger, Fachpersonal, Öffentlichkeit und Medien.
Im Abschnitt „Desinfektion und Reinigung“ geht der Pandemieplan auf die einzusetzenden Desinfektionsmittel wie folgt ein: „Zur chemischen Desinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich “begrenzt viruzid” (wirksam gegen behüllte Viren) anzuwenden. Mittel mit erweitertem Wirkbereich gegen Viren wie “begrenzt viruzid PLUS” oder “viruzid” können ebenfalls verwendet werden…“. Geeignete Mittel können der RKI-Liste, der VAH-Liste oder der IHO-Desinfektionsmittelliste entnommen werden. Einzig bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen ist die RKI-Liste heranzuziehen, d. h. Gesundheitsämter der Länder oder das Robert Koch-Institut können Desinfektionsverfahren- und Produkte vorgeben.
Die viruzide Wirksamkeit wird durch europäisch standardisierte Normen nachgewiesen. SARS-CoV-2 ist ein behüllter Virus. Für behüllte Viren muss ein Desinfektionsprodukt mindestens mit der Wirksamkeit „begrenzt viruzid“ ausgelobt sein nach der EN 14476 „Chemische Desinfektionsmittel und Antiseptika – Quantitativer Suspensionsversuch zur Bestimmung der viruziden Wirkung im humanmedizinischen Bereich – Prüfverfahren und Anforderungen (Phase 2, Stufe 1)“. Produkte mit der Auslobung „begrenzt viruzid“ sind zur Bekämpfung von SARS-CoV-2 vollkommen ausreichend. Produkte mit darüber hinausgehender Wirksamkeit sollten Bereichen vorbehaltenen bleiben, in der diese erforderlich sind. Zur Entlastung der Umwelt und im Hinblick auf die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Anwendung, sollten eine geeignete Produktauswahl getroffen und die Dosiervorgaben der Hersteller berücksichtigt werden. Werden Produkte mit einer höheren Wirksamkeit als erforderlich in Alten- und Pflegeheimen eingesetzt, könnte es zu unnötigen Engpässen in den dafür vorgesehen Bereichen, beispielsweise in kritischen Bereichen in Krankenhäusern, führen.
In der Coronapandemie können für die Auswahl eines geeigneten Desinfektionsmittels die RKI-Liste, die VAH-Liste oder die IHO-Desinfektionsmittelliste herangezogen werden. Nur bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen gemäß § 18 des Infektionsschutzgesetzes muss auf Mittel der RKI-Liste zurückgegriffen werden. Die Desinfektionsmittellisten des VAH und IHO geben eine Hilfestellung und keine Vorgabe bei der Auswahl des geeigneten Produktes. Die Listen ermöglichen eine schnelle Übersicht über im Markt verfügbare Desinfektionsmittel, z. B. zur Hand- oder Flächendesinfektion mit „begrenzt viruzider“ Wirksamkeit. Mit Hilfe eines „Mouseovers“ ist in der IHO-Liste ersichtlich, durch welchen auf europäischen Normen basierten Test die Wirksamkeit belegt ist.
Quellen und nützliche Links:
Der Artikel ist in der Ausgabe 01/2021 zu finden.