von Jens Glänzel (Geschäftsführer kasu GmbH)

Die Abfallberge wachsen: mehr Schutzbekleidung, mehr Abdecktücher usw. Was tun, um dieses Problem in den Griff zu bekommen und auch Kosten zu sparen?

Foto: kasu GmbH

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Fäkal- und Uringerüche, die aus Materialien der Inkontinenz und/oder der Wundversorgung stammen, sind seit Jahren ein Problem in der stationären Pflege, in Pflegeeinrichtungen sowie Gesundheitseinrichtungen. Dies zeigt auch eine Marktforschungsstudie unter Entscheidungsträgern im Gesundheitswesen.

Es ist bekannt, dass Inkontinenzabfälle nicht nur unangenehm riechen, sie sind auch in erheblichem Maße mit Bakterien und Keimen behaftet. Wenn diese Abfälle nun nicht nach dem Hygieneplan in gasdichten Einwegbehältnissen entsorgt werden, liegt es nahe, dass Keime und Bakterien im Pflegeheim verschleppt werden. Die Folgen sind weitreichend bekannt!

Diese speziellen Abfälle machen ca. 80 % des Müllaufkommens in Pflegeheimen aus und stellen einen beachtlichen Kostenfaktor in der Pflege dar. Welche Möglichkeiten hat ein Pflegeheim, diese alltäglichen Probleme zu lösen?

Dank einer speziellen Gasdämmschicht können aus diesenMüllbeuteln keine Gerüche entweichen, wenn sie fest
verschlossen sind. - Foto: kasu GmbH

Dank einer speziellen Gasdämmschicht können aus diesen Müllbeuteln keine Gerüche entweichen, wenn sie fest verschlossen sind. – Foto: kasu GmbH

Es gibt die Technik und die notwendigen Einwegbehältnisse (Mülltüten mit Gasdämmschicht). Nicht nur für das Pflegepersonal ist es sehr unangenehmen, tagtäglich mit Inkontinenz-Gerüchen konfrontiert zu werden, auch für die Bewohner und Besucher sollte eine angenehme Raumatmosphäre in der heutigen Zeit selbstverständlich sein. Außerdem fördert dies auch das Betriebsklima und die Rahmenbedingungen in der Pflege.

Dank einer speziellen Gasdämmschicht können aus diesen Müllbeuteln keine Gerüche entweichen, wenn sie fest verschlossen sind. Ein Durchdiffundieren von Keimen und Bakterien wird gestoppt. Die Keimverschleppung wird an Ort und Stelle unterbrochen. Dies ist laut Hygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz klar definiert.

Durch den Einsatz von innovativer Vakuumtechnik ist es heute möglich, kontaminierte Abfälle hygienisch zu entsorgen und darüber hinaus Abfallkosten erheblich zu senken.

Das System „Vacumet VD“ der kasu GmbH ermöglicht es, kontaminierte Abfälle durch Vakuumieren fest einzuschließen, geruchsneutral und ohne Austreten von Flüssigkeiten der Entsorgung zuzuführen. Durch das Vakuumieren wird eine ca. 50 %ige Volumenreduzierung erreicht. Eine Keimverschleppung wird verhindert und die abgesaugte Luft wird über einen UVC -Reaktor gereinigt.

Die Wirksamkeitsprüfung wurde durch Herrn Prof. Dr. Klaus Zastrow durchgeführt und es konnte mehrfach bestätigt werden, dass keinerlei Keime in die Umluft abgegeben wurden. Selbst nosokomiale Infektionserreger, also Bakterien, die vorrangig in Kliniken und Pflegeheimen auftreten, wurden bei der Wirksamkeitsprüfung in das System zugegeben und es konnten keinerlei Erreger in der Abluft festgestellt werden.

Foto: kasu GmbH

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„Während der Phase der Vakuumierung wurde der Luftstrom über Blutagarplatten geleitet, um zu prüfen, ob die zugesetzten Erreger aus dem Gerät freigesetzt werden“, schreibt Zastrow. Selbst nach über 48 Stunden Bebrüten der Platten bei 37 Grad Celsius seien keine Keime nachzuweisen.

Bis heute ist das Thema der MRSA-Keime in Pflegeheimen und Kliniken leider aktuell. Laut Ärzteblatt heißt es: „Die jährliche Zahl der MRSA-Fälle in deutschen Krankenhäusern wird auf 132 000 geschätzt; etwa 18 bis 20 % aller aus klinischen Untersuchungsmaterialien sind im stationären Versorgungsbereich nachgewiesenen.“ Viele dieser Fälle sind mit dem Tod zu beklagen. Dies sind alarmierende Zahlen, die so nicht hinnehmbar sind.

In anderen europäischen Ländern gehören die angesprochenen Techniken bereits zur Grundausstattung. So ist auch die Politik in Deutschland angesprochen, einiges auf diesem Gebiet zur Umsetzung zu bringen.

Die Pflege muss also handeln – aus eigenem Interesse, zum Wohle Ihrer Mitarbeiter und am Wichtigsten, um die Gesundheit der zu Pflegenden nicht unnötig zu gefährden.

Der Artikel ist in der Ausgabe 01/2023 zu finden.

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