von Herbert Mauel
In etwa neun Monaten wird es ein neues Prüfverfahren geben. Die Pflegenoten sind damit Vergangenheit. Das künftige Prüfverfahren und die damit verbundene Qualitätsdarstellung wird aus drei Elementen bestehen: 1. Ergebnisse der Qualitätsindikatoren, 2. Ergebnisse der MDK-Prüfung und 3. Angaben der Einrichtungen zu bestimmten Aspekten.
1. Qualitätsindikatoren
Indikatoren sind Kennzahlen, mit denen Rückschlüsse auf die Qualität der Pflege geschlossen werden können. Sie geben zum Beispiel an, wie hoch der Anteil der Bewohnerinnen und Bewohner ist, bei denen die Mobilität innerhalb eines bestimmten Zeitraums erhalten blieb. In einem Einführungszeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. Juni 2020 müssen die Pflegeheime erstmals indikatorenbezogene Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung der Ergebnisqualität erheben und an die sog. Datenauswertungsstelle übermitteln. Nach einer Plausibilitätsprüfung werden einrichtungsbezogen zehn Qualitätsindikatoren in folgenden Bereichen errechnet:
- erhaltene Mobilität
- erhaltene Selbstständigkeit bei Alltagsverrichtungen
- erhaltene Selbstständigkeit bei der Gestaltung des Lebensalltags
- Dekubitusentstehung
- schwerwiegende Sturzfolgen
- unbeabsichtigter Gewichtsverlust
- Durchführung eines Integrationsgesprächs nach Einzug
- Anwendung von Gurten
- Anwendung von Bettseitenteilen
- Aktualität der Schmerzeinschätzung
Durch den Vergleich mit den Ergebnissen der anderen Einrichtungen ergibt sich eine Bewertung für die Einrichtung für den jeweiligen Bereich. Die Einrichtungen werden über die Ergebnisse in Form eines internen Berichts informiert. Dieser kann für das interne Qualitätsmanagement genutzt werden. Ab dem 1. Juli 2020 müssen die Daten halbjährlich übermittelt und veröffentlicht werden.
2. Externe Qualitätsprüfung
Der MDK bleibt weiterhin im Spiel und prüft unabhängig von den Ergebnissen der Indikatorenerhebung sechs Qualitätsbereiche:
- Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung
- Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte
- Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen
- Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
- Organisationsaspekte und internes Qualitätsmanagement
Im Rahmen der Prüfung erhält das Fachgespräch zwischen Prüfer und Mitarbeiter künftig mehr Gewicht und soll als gleichrangige Informationsquelle betrachtet werden. Auch diese Ergebnisse werden veröffentlicht.
3. Angaben des Pflegeheims
Um potentiellen Bewohnern bzw. deren Angehörigen einen Überblick über die Angebote und Strukturen der Einrichtung zu verschaffen, ist ein Informationsteil vorgesehen, der z.B. Angaben zur Ausstattung, Spezialisierung/Versorgungsschwerpunkten, zur personellen Ausstattung und zu möglichen Kooperationsvereinbarungen mit Ärzten oder anderen Einrichtungen enthalten soll. Diese Angaben stellen den dritten Teil der Veröffentlichung dar.
Keine Pflegenoten
Alle Informationen münden dann in einen Bericht. Dieser wird wegen der Kritik der letzten Jahre keine Pflegenoten mehr enthalten. Bei den Ergebnisindikatoren wird es eine Abstufung von weit über bis weit unter dem Durchschnitt geben, die Veröffentlichung der Ergebnisse der Prüfung durch den MDK zielt ebenfalls auf eine deutliche Unterscheidbarkeit.
Insbesondere auf die Pflegeheime kommt ein erheblicher Aufwand zu. Zunächst müssen sie sich sowohl mit der Indikatorenerhebung als auch mit der neuen Ausrichtung der MDK-Prüfung vertraut machen, anschließend müssen sie regelmäßig die Indikatoren für sämtliche Heimbewohner erheben.
Was ändert sich noch?
Neben der Einführung der Ergebnisindikatoren gibt es noch weitere Änderungen am Prüfsystem. So wird es mit dem Inkrafttreten des neuen Prüfverfahrens keine unangekündigten Prüfungen mehr geben. Künftig müssen Regelprüfungen am Tag vorher angekündigt werden. Dies sorgt für eine bessere Planbarkeit. Bisher war es so, dass der MDK unangemeldet kam und dann natürlich nur die Mitarbeiter zur Pflege und Betreuung der Bewohner anwesend waren. Diese mussten dann auch noch als Ansprechpartner für den MDK zur Verfügung stehen, obwohl sie eigentlich vollauf mit der Versorgung der Bewohner beschäftigt waren. Der strukturelle Personalmangel bei der MDK-Prüfung kann so zumindest etwas gelindert werden, auch wenn die Ankündigungsfrist so kurz bemessen ist, dass sie sich letztlich wie ein Feueralarm auswirkt. Bei sogenannten Anlassprüfungen, die Pflegekassen nach Hinweisen auf Mängel beim MDK beauftragen können, erfolgen die Prüfungen wie bisher unangemeldet. Für Einrichtungen, die eine überdurchschnittliche Ergebnisqualität vorweisen, kann der Prüfungsrhythmus auf zwei Jahre verlängert werden.
Der Artikel ist in der Ausgabe 01/2019 zu finden.