von Michael Wipp

Michael Wipp - Foto: Wipp

Michael Wipp – Foto: Wipp

Pflegeeinrichtungen erhalten in der Regel einmal jährlich Prüfberichte des MDK und/oder Begehungsberichte der Heimaufsichtsbehörden. Diese sind nach Eingang inhaltlich auf die Wiedergabe der tatsächlichen Prüf- oder Begehungssituation hin genau zu analysieren. Es sagt etwas über das berufspolitische, aber auch zum Einrichtungs- bzw. Trägerverständnis aus, die beschriebenen Ergebnisse nicht einfach als gegeben hinzunehmen. Es geht dabei um die korrekte Wiedergabe des Ergebnisses einer Qualitätsprüfung oder Heimbegehung.

Mit dem Eingang des Begehungsberichtes einer Heimaufsichtsbehörde oder eines Prüfberichts des MDK/PKV muss ein standardisiertes einrichtungsinternes Verfahren ablaufen. Nicht wenige Einrichtungen scheuen den Aufwand, weil sie der Meinung sind, dass es die ohnehin knappe Zeit nicht wert ist, sich mit einer Stellungnahme zu den Inhalten der Berichte auseinanderzusetzen. Doch Vorsicht dabei: das Stehenlassen von beschriebenen Defiziten oder Mängeln kann einem indirekten Schuldanerkenntnis gleich kommen.

Quantität und Qualität der Berichte

Während die Prüfberichte des MDK/PKV zumindest nahezu nach der gleichen Grundstruktur aufgebaut sind, gilt das für die Begehungsberichte von Heimaufsichtsbehörden nicht im Ansatz. Innerhalb der Bundesländer bestehen vielfach landesspezifische Prüfkataloge, die als Richtschnur zur Strukturierung der Berichte eine gewisse Orientierung bieten. Über die Bundesländer hinweg gesehen, besteht dabei wenig Vergleichbarkeit. Beim quantitativen Umfang der Begehungsberichte reicht die Spanne von keinem Bericht bis zu über 200 DIN A4-Seiten. Die Dauer, bis der Bericht in Folge einer Begehung der Einrichtung zugestellt wird, schwankt von 4 Wochen bis zu einem Jahr. Nicht selten bei Letzteren dann mit der Maßgabe zu einzelnen Sachverhalten: Umsetzung sofort. Das wirkt dann geradezu peinlich.

Der Autor hat inzwischen mehr als 15 Jahre Erfahrungen im Verfassen von Stellungnahmen zu Prüf- und Begehungsberichten. Diese Berichte enthalten – aus den unterschiedlichsten Gründen – nicht selten Fehlbeurteilungen, aber auch fachliche Fehlinterpretationen, Stellenberechnungsfehler, freie Interpretationen von sog. Anforderungen aus Expertenstandards oder auch fehlende Fachkenntnis im Detail sind nicht selten. Vor allem: Nicht wenige der Heimaufsichtsbehörden „kaufen“ sich mangels eigener Pflegefachkräfte Honorarfachkräfte zu den Begehungen ein. Von deren Qualität hängt letztlich auch das ab, was in Folge im Begehungsbericht steht. Auch bei den Prüfern des MDK/der PKV ist es wie überall im Berufsleben: es gibt echte Profis, aber auch Andere. Letztere schaden aber in diesem Fall möglicherweise den Einrichtungen. Auch identische Sachverhalte werden wiederum von MDK und Heimaufsichtsbehörden unterschiedlich bewertet – oftmals auch mit dem Verweis auf Leistungs- und/oder Ordnungsrecht. Folglich ist es von zentraler Bedeutung, die Prüf- und Begehungsberichte detailliert auszuwerten und auch zu vergleichen.

Auswertung des Prüf- bzw. Begehungsberichts

Mit dem Eingang des Prüf- bzw. Begehungsberichts beginnt eine wichtige Arbeit, die sorgfältig vorbereitet und präzise durchgeführt werden muss. Grundsätzlich gilt es jeden Bericht – unabhängig davon, ob darin Qualitätsdefizite oder Mängel beschrieben sind oder nicht – im Interesse der Einrichtung und seiner Bewohner mit der gebotenen Sorgfalt inhaltlich zu prüfen. Unnötig scheint es daher darauf hinzuweisen, dass diejenigen Personen, welche diese Aufgabe übernehmen und in Folge die Stellungnahme erarbeiten, mit ihrem Fachwissen auf dem aktuellen Wissensstand sein müssen.

Bedauerlicherweise erlebt man nicht selten ein anderes Phänomen: Verantwortliche Mitarbeiter in den Einrichtungen bekunden schuldbewusst in vorauseilendem Gehorsam und oft in Unkenntnis der Sachlage, dass alles, was in dem Bericht negativ aufgeführt wurde, auch stimmen würde. Diese Wertung wird nicht selten vorgenommen ohne sich im Detail mit den Inhalten überhaupt auseinandergesetzt zu haben.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Jeder Prüf- oder Begehungsbericht muss einrichtungsintern in der nachfolgend beschriebenen Form als fester Baustein externer Qualitätskontrolle betrachtet und abgearbeitet werden. Das geschieht völlig losgelöst von möglichen Empfehlungen, Maßnahmen, Auflagen, Anhörungen und Defizit- oder Mängelbeschreibungen, sondern hat etwas mit dem eigenen Verständnis von Qualität und Sicherheit in der Leistungserbringung für die Bewohner zu tun. An dieser Stelle kann nämlich noch gar keine Aussage dahingehend getroffen werden, ob die beschriebenen Inhalte des Berichts stimmig sind oder nicht – diese Beurteilung bedarf der sorgfältigen Analyse und der fachlichen Auseinandersetzung mit den beschriebenen Inhalten. Wichtig ist es, die Stellungnahme sofort nach Eingang des Berichts anzugehen, weil nicht selten noch Dokumente und Unterlagen von Ärzten oder anderen Dritten angefordert werden müssen – und das nimmt möglicherweise mehrere Tage Zeit in Anspruch.

Vorgehen zur Auswertung der Berichte

Es wird zunächst eine Kopie des Prüf- oder Begehungsberichts angefertigt, um das Original mit allen Anlagen später im Posteingangszustand archivieren zu können. Danach wird der Prüfbericht von der ersten bis zur letzten Seite Punkt für Punkt gelesen und alles – was aus Sicht der Verantwortlichen für die weitere Bearbeitung kritisch und/oder unlogisch erscheint, keine Aussagekraft hat, falsch sein könnte oder der nachhaltigen Bearbeitung bedarf – mit Textmarker gekennzeichnet.

Auch die in den Berichten eingangs genannten Strukturdaten werden dabei sorgfältig durchgesehen (Namen, Daten, Pflegegradverteilungen etc.). Auftretende Flüchtigkeitsfehler des Prüfteams können möglicherweise bei einer Anhäufung derselben durchaus Rückschlüsse auf die inhaltliche Qualität des Berichts zulassen, sollte es später zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen.

Während des Lesens des Prüfberichts können möglicherweise unmittelbar in diesem Zusammenhang auftretende Fragestellungen oder Klärungsbedarf an der entsprechenden Stelle kurz als Gedankenstütze zur weiteren Bearbeitung notiert werden und Widersprüchlichkeiten innerhalb des Berichts beim genauen Lesen erkannt werden (diese kommen nicht selten vor). Somit entsteht schon einmal ein Rahmen, den es in Folge abzuarbeiten gilt. Gleichzeitig kann sich der Bearbeiter ein persönliches Bild dahingehend machen, wo fachlicherseits möglicherweise ein Weiterbearbeitungsbedarf vorliegt, zunächst unter der Annahme, dass die Bewertung der Prüfer stimmig ist. Der regelmäßige Leser von Prüfberichten kennt auch mit der Zeit verwendete Textbausteine.

Es ist nicht erforderlich – und möglicherweise sogar von Vorteil – dass derjenige, der diese einrichtungsinterne Bewertung des Prüfberichts vornimmt, die darin angesprochenen Pflegebedürftigen persönlich kennt. So kommt es zu einer indirekten (weiteren) neutralen Prüfung des Sachverhalts, welche möglicherweise Fragen aufwirft, die zur Klärung beitragen können und in dieser Form, im Bericht gar nicht aufgeführt sind. Fragen, die in diesem Zusammenhang diesem Bearbeiter in den Sinn kommen, klärt er in Folge mit der verantwortlichen Pflegefachkraft ab. Diese prüft ihrerseits den Sachverhalt in gleicher Weise, sofern sie nicht ohnehin diese Aufgabe hat. Das beschriebene Vorgehen empfiehlt sich vor allem für Trägerverbände mit übergeordneten Stabstellen, kann aber genauso angewendet werden, wenn externe Berater mit einbezogen sind oder andere neutrale Personen. Für alle gilt aber wie bereits gesagt uneingeschränkt: Fachlich muss deren Wissen ohne Einschränkung auf dem allgemeinen Stand der Erkenntnisse sein. Interessanterweise zeigt es sich, dass gerade im Rahmen von Qualitätsprüfungen nicht selten völlig identische Sachverhalte unterschiedlich bewertet werden. Diese Abweichungen können nur dann erkannt werden, wenn die Berichte an einer zentralen Stelle ausgewertet werden.

Der zweite Teil des Beitrags befasst sich mit der konkreten Erarbeitung der Stellungnahme anhand einer beispielhaften Struktur.


Lesen sie hier den zweiten Teil der Serie: Stellungnahmen auf Begehungs- und Prüfberichte

 

Kurzinfo

Über den Autor Michael Wipp

Inhaber WippCARE, Beratung & Begleitung für Pflegeeinrichtungen, langjährige Erfahrung im Management bundesweit tätiger diakonischer und privater Unternehmen der Pflege; Ausbildung in der Altenpflege und in der Krankenpflege; diverse Zusatzqualifikationen; berufspraktische Erfahrung auf dem Gebiet der Altenhilfe in unterschiedlichen Positionen, Dozenten – und Lehrtätigkeit; Autor und Co-Autor v. Fachbüchern u. zahlreichen Fachveröffentlichungen; Mehrjährige Aufsichtsrats- und Kuratoriumstätigkeiten. Mitglied im Landesvorstand des bpa Baden-Württemberg; Extern berufenes Mitglied der Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg 2014-2016; Extern geladener Sachverständiger zu der Konzentrierten Aktion Pflege, Arbeitsgruppe 2, des Bundesministeriums für Gesundheit.

www.michael-wipp.de

Der Artikel ist in der Ausgabe 01/2020 zu finden.

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