von Silke Blumenröder

Wer neue Mitarbeiter oder Auszubildende für seine Pflegeeinrichtung gewinnen will, muss heutzutage beweisen, dass er ein guter Arbeitgeber ist. Denn gute Fachkräfte können sich inzwischen aussuchen, wo sie arbeiten wollen.

„Wer gute Mitarbeiter sucht, sollte in erster Linie ein guter Arbeitgeber sein und dafür sorgen, dass potentielle Bewerber das auch erfahren“, rät Christine Görzen, Mitgründerin der Initiative für gute Arbeit (IFGA) sowie der Initiative für Ausbildung (IFA). „Weil Fachkräfte in der Pflegebranche fehlen, sind Einrichtungen gefordert, ihre Arbeitgebermarke zu stärken“, so die Diplom-Betriebswirtin. Um Fachkräfte zu gewinnen, sei außerdem Ausbildung das zentrale Werkzeug. Görzen hat die Siegel „Top Arbeitgeber“ und „Top Ausbildungsbetrieb“ mitentwickelt, die ausschließlich von zertifizierten Betrieben nach eingehender Prüfung verwendet werden dürfen. Basiskriterien sind etwa eine Bezahlung nach Tarif, eine vorbildliche Ausstattung mit Dienstkleidung und Arbeitsmitteln sowie ein fester Ansprechpartner für Auszubildende und Mitarbeiter. „Wir jammern nicht, wir machen“, lautet das Credo der IFGA. „Schließlich sei es nicht nur die Aufgabe von Bewerbern, einen guten Eindruck zu hinterlassen, auch Arbeitgeber sollten daran interessiert sein“, findet die Beraterin.

Christine Görzen leitet regelmäßig Workshops mit Teilnehmern aus IFA- und IFGA-Betrieben. Foto: Jürgen Weisheitinger

Christine Görzen leitet regelmäßig Workshops mit Teilnehmern aus IFA-und IFGA-Betrieben. Foto: Jürgen Weisheitinger

Selbstverpflichtung für besonders gute Arbeitsqualität

„Arbeitgeber haben Einfluss darauf, ob Menschen in ihrem Unternehmen einen Beruf erlernen oder als Fachkraft einsteigen wollen“, findet auch Rosemarie Amos-Ziegler, Geschäftsführerin der Wohngemeinschaft für Senioren (WGfS GmbH) in Filderstadt bei Stuttgart. Ihre Einrichtung trägt bereits seit 2015 das IFA-Siegel „Top Ausbildungsbetrieb“. Erster Schritt war eine Bestandsaufnahme, in der die Unternehmerin beweisen konnte, dass in ihren Einrichtungen alle zwölf Kriterien (siehe Infokasten) erfüllt werden. Eine jährlich zu erneuernde Selbstverpflichtung soll Mitarbeitern garantieren, dass sie sich auf eine besonders gute Arbeitsqualität verlassen können. „Neben den nach außen sichtbaren Siegeln schätzen wir auch den branchenübergreifenden Austausch auf den IFA-Workshops und das Netzwerk, das über die Veranstaltungen entsteht“, so Amos-Ziegler. Die gelernte Krankenschwester referiert auch selbst immer wieder auf den Veranstaltungen, wie z. B. über das nachhaltig erfolgreiche Personalmanagement ihrer rund 150 Mitarbeiter zählenden Einrichtung.

„Wir wollen engagierten Pflegeheimbetreibern helfen, ihr Bestes zu geben, um ein sicheres und wertschätzendes Arbeitsklima zu schaffen“, erläutert Görzen. Damit Top-Arbeitgeber und Top-Mitarbeiter zusammenfinden, unterstützt sie Mitgliedsbetriebe bei einem professionellen Mitarbeiter-Marketing: „Wenn Unternehmer berichten, dass sie durch die Mitgliedschaft in unseren Initiativen mehr gute Bewerbungen erhalten und filtern können, welche Kandidaten am besten zu ihrer Firmenkultur passen, fühlen wir uns in unserer Arbeit bestätigt.“

Das Engagement von Görzen und Mitgründer Albrecht Bühler wird positiv in der Öffentlichkeit wahrgenommen. So erhielt die Initiative für Ausbildung etwa den Hermann-Schmidt-Preis, einen Sonderpreis des Bundesinstituts für Berufsbildung. Die Jury würdigte die innovativen Maßnahmen zur Qualitätssicherung- und Entwicklung und erkannte u. a. das breite Angebot zur Unterstützung der Mitgliedsbetriebe an.

Herzstück des IFA-Siegels „Top Ausbildungsbetrieb“ sind zwölf überprüfbare Kriterien, die unter vier Stichworten zusammengefasst sind:

Das IFGA-Siegel „Top Arbeitgeber“ dürfen Einrichtungen tragen, wenn sie die zwölf Kriterien der Initiative für gute Arbeit erfüllen. Logo: IFGA

Das IFGA-Siegel „Top Arbeitgeber“ dürfen Einrichtungen tragen, wenn sie die zwölf Kriterien der Initiative für gute Arbeit erfüllen. Logo: IFGA

Die Basis

1. Es gibt eine feste Ansprechperson für die Auszubildenden (Azubis) in der Pflegeeinrichtung.
2. Die Azubis werden tarifgerecht bezahlt. Die tariflichen Ober- und Untergrenzen des Stundenkontos werden eingehalten.
3. Die Einrichtung stellt eine vorbildliche Ausstattung mit Dienstkleidung und den notwendigen Arbeitsmitteln zur Verfügung.

Der Weg

4. Die Praxisanleiter*innen nehmen sich Zeit für regelmäßige Azubi-Gespräche. Der Ausbildungsplan sowie die Beurteilungsbögen werden für jeden Tätigkeitsbereich intensiv besprochen.
5. Der Einsatz von Feedback-Bögen für Auszubildende erleichtert es Lob und Kritik mitzuteilen und daraus zu lernen.

Das Team

6. Gemeinsame Aktivitäten für die Auszubildenden werden angeboten. Azubi-Tage oder Fachexkursionen fördern die Teambildung.
7. Die Azubis haben die Möglichkeit, in einem zweiwöchigen Azubi-Austausch auch andere Einrichtungen kennenzulernen, wodurch Selbständigkeit geweckt werden soll.
8. Die Auszubildenden erhalten eigene Verantwortungsbereiche bei der Patientenversorgung oder in der Organisation der Einrichtung, die sie selbständig betreuen.
9. Im 3. Ausbildungsjahr gibt es ein besonderes Azubi-Projekt. Dies bietet die Chance, selbständiges Arbeiten zu erproben.

Entwicklung fördern

10. Die Einrichtung fördert die fachliche Entwicklung aktiv durch zusätzliche Lernangebote und praktische Übungen.
11. Regelmäßige Fallbesprechungen und Erstellen von Pflegeplanungen fördern das Pflegewissen und bereiten auf eine erfolgreiche Prüfung vor.
12. Die Ausbilder*innen nehmen an den Fortbildungsangeboten der Weiterbildungsinstitute für Pflege und der Initiative für Ausbildung teil.

https://www.initiative-fuer-gute-arbeit.de/
https://www.initiative-fuer-ausbildung.de/

Der Artikel ist in der Ausgabe 02/2020 zu finden.

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