von Annegret Miller
Die Qualitätsindikatoren und die neuen MDK-Prüfungen erfordern eine Neuausrichtung der Personalentwicklung und der Controlling-Instrumente in der Altenpflege. Hierzu gehört auch eine zielgerichtete Vorbereitung: Aufgrund der Komplexität des neuen dreiteiligen Systems lässt es sich nicht einfach „nebenbei“ einführen, sondern sollte sorgfältig vorbereitet werden.
Die neuen Regelungen erfordern eine 2-mal jährliche Darstellung von wichtigen Informationen über die Einrichtung. Allen Bewohnern wird eine einmalig zu vergebende, sechsstellige Nummer zugeordnet, die in einer Pseudonymisierungsliste hinterlegt wird und jederzeit abrufbar und nachvollziehbar bereitgehalten werden muss. Außerdem ist für jeden Bewohner ein umfangreicher Datensatz 2-mal jährlich an eine zentrale Datenauswertungsstelle (DAS) zu melden. (Ausnahmen bestehen bei bestimmten Ausschlusskriterien, wie z. B. Kurzzeitpflege.)
Üblicherweise kann ein Mitarbeiter pro Schicht nur die Datensätze von maximal vier Bewohnern fehlerfrei eingeben (je 98 Kriterien, d. h. insgesamt 392). Da eine entsprechende Konzentration erforderlich ist, sollte ein ruhiger Arbeitsplatz geschaffen werden. Das Dienstzimmer, das häufig als Kommunikationszentrale fungiert, ist in der Regel ungeeignet.
Grafiken: exzellenz Miller GmbH
Auch inhaltlich wird durch das neue Prüfsystem und die Qualitätsindikatoren ein neuer Fokus gesetzt. Der MDK-/ PKV-Prüfdienst führt bei 6 Bewohnern Plausibilitätsprüfungen zu den eingegebenen Daten durch. Darüber hinaus wird in einem neuen Verfahren die Ergebnisqualität in den Pflegeeinrichtungen untersucht werden. Neu ist, dass insbesondere die Fachlichkeit der Pflege- und Betreuungsmitarbeiter durch gezielte Gespräche stärker hinterfragt wird. Die Prüfer werden z. B. fragen, ob Nebenwirkungen von Schmerzmitteln beachtet werden oder wie eine nächtliche Unterstützung bei Ein- und Durchschlafschwierigkeiten aussieht. Die Einrichtungen sollten ihre Mitarbeitenden rechtzeitig darauf vorbereiten: Fachwissen und Training helfen ihnen, die Pflege und Betreuung für die betreffenden Bewohner reflektiert begründen zu können. In vielen Häusern sollten zudem die drei nächtlichen Routine-Kontrollgänge hinterfragt werden.
Gerade angesichts der angespannten Personalsituation stellt es die Einrichtungen vor eine besondere Herausforderung, eine hohe Fachlichkeit erfolgreich zu fördern und umzusetzen.
Auch die Art des Inventars oder nicht vorgehaltene Hilfsmittel können sich in der Bewertung niederschlagen. Bedürfte es beispielsweise für einen demenziell veränderten Bewohner nur eines geteilten Bettgitters, es wird jedoch ein durchgängiges Bettgitter (wie es bei früheren Betten üblich war) genutzt, so erhält diese Einrichtung eine schlechtere Bewertung.
Die zusätzlichen Personalkosten durch die Neuerungen werden sich pro hundert Bewohner auf mindestens eine Vollzeit-Fachkraft belaufen. Die Vorbereitungen sind klug zu steuern, um nicht noch weitere Personalzeit zu binden. Lerntools können die Mitarbeitenden auf die neue Dateneingabe vorbereiten. Zeitnah werden gut eingerichtete EDV-Arbeitsplätze benötigt, die – zumindest während der vierzehntägigen Dateneingabe – über zwei Bildschirme verfügen sollten.
Bei der Übermittlung der 98 Kriterien zur Bewohnerinformationen werden automatisch die Module 1, 2, 4 und 6 des Begutachtungsinstruments zur Ermittlung der Pflegegrade mitgeliefert. Dadurch erhalten die Krankenkassen einen guten Überblick über die Aktualität der Pflegegrade.
Auch wenn bei den Angaben die Module 3 und 5 fehlen, können diese gut hergeleitet werden, da z. B. das Modul 3 bei demenziell veränderten Menschen nicht punktrelevant ist und das Modul 5 pauschal mit zehn Punkten eingeschätzt werden kann.
Eine Veränderung der Einstufung wird voraussichtlich insbesondere bei Bewohnern mit Demenz entstehen, deren Pflegegrade 2017 komfortabel aus den Pflegestufen übergeleitet wurden und damit höher ausfielen, als dies bei einer aktuellen Neubegutachtung möglich wäre (Doppelsprung bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz). Der Bestandsschutz hierfür gilt nur noch bis Ende 2019.
Es bietet sich an, als Träger vorab eine aktuelle Einschätzung der Pflegegrade für alle Bewohner vorzunehmen, um ihre Angaben zu aktualisieren. Dies dient zum einen einer optimalen Vorbereitung zur Erfassung der Qualitätsindikatoren, zum anderen ermöglicht es auch eine gezielte Steuerung der Risiken bzgl. einer Herunterstufung von Pflegegraden.
Die Einrichtungen sollten jetzt die Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen nutzen, um ihre Mitarbeiter zu schulen und die Betriebsabläufe anzupassen. Dadurch lassen sich wichtige Ressourcen sparen und der Umstellungsprozess kann gezielt gesteuert werden.
Kurzinfo
Annegret Miller
Personal- und Unternehmensberaterin in der Altenhilfe
Der Artikel ist in der Ausgabe 02/2019 zu finden.