von Frank Hachemer (Vizepräsident des DFV)

Frank Hachemer - Foto: Michael Klein LFV

Frank Hachemer – Foto: Michael Klein LFV

In Senioreneinrichtungen, in denen in der Regel nicht nur wenige Menschen leben, die noch dazu naturgemäß nicht alle mobil sein können wie im Alter von 20 Jahren, bestehen im Falle eines Brandes besondere Gefahren für Leib und Leben der Bewohner, aber auch der Beschäftigten. Vor allem der Brandrauch ist es, der ob seines hohen Gehaltes an Atemgiften und seiner schnellen Ausbreitungsgeschwindigkeit große Gefahren birgt. Nur wenige Atemzüge eingeatmeten Brandrauches können zur Bewusstlosigkeit führen – und dann, wenn nicht schnelle medizinische Hilfe geleistet werden kann, auch leider schnell zum Tode. Daher liegt in betreffenden Einrichtungen ein besonderes Augenmerk darauf, einen Brand möglichst früh zu bemerken. Automatische Brandmeldeanlagen sind hier das Mittel der Wahl. Sie melden bei Auslösung den Notruf direkt an eine ständig besetzte Stelle – bei der auch ein Notruf-Telefonat unter der Notrufnummer 112 landet -, sodass von dort sofort die Feuerwehr und Rettungskräfte alarmiert werden. Falsch-Auslösungen etwa durch Raucherqualm, Insekten, Kochdunst oder Staub versucht man in der Regel mit technischen Maßnahmen zu begegnen. Moderne Anlagen melden den Brand meist erst dann, wenn mehr als ein Brandmelder ihn bemerken, oder wenn neben Rauch auch eine entsprechende Hitze angezeigt wird.

Panik vermeiden

Im Alarmfalle wird bei modernen Anlagen außerdem auch nicht mehr ein lauter, akustischer Alarm ausgelöst, wie wir ihn in Industriegebäuden, Schulen oder anderen Objekten kennen. Hintergrund ist, dass die meisten Menschen gelernt haben, bei Ertönen dieses Alarms das Gebäude sofort verlassen zu müssen – ein fataler Impuls, wenn man selbst sein Bett gar nicht verlassen kann, eine Behinderung hat oder mit Gehhilfen nur langsam unterwegs sein kann und daher eher in Panik geraten müsste. Daher warnen moderne Anlagen in solchen Bereichen, ähnlich auch in Kliniken, praktisch nur das geschulte Personal. Das kann dann angemessen reagieren: Es werden genau diejenigen Personen aus gefährdeten Bereichen in Sicherheit gebracht, die in Gefahr sind. Durch entsprechende bauliche Einrichtungen wie Wände, Brandschutztüren, Rauchabzüge, Kabelschottungen und vielem mehr, kann man sicher voneinander getrennte Bereiche schaffen, die bei einem Brand in der Nachbarschaft Sicherheit bieten. So ist es bei einem Brand nicht unbedingt notwendig, sofort das gesamte Gebäude zu evakuieren, sondern nur unmittelbar gefährdete Menschen. Die Ausbildung des Personals zu Brandschutzhelfern mit Kenntnis in der Benutzung von Löschgeräten, wie Feuerlöschern oder Wandhydranten, erhöht außerdem die Chance, einen Brand schon in der Entstehung erfolgreich zu löschen. Dann kann es oftmals schon bei Eintreffen der Feuerwehr heißen: „Feuer aus!“.

Flucht- und Rettungswege immer frei halten

Dennoch muss es natürlich jederzeit möglich sein, alle Flucht- und Rettungswege zu benutzen. Denn ein Notfall meldet sich selten an – er tritt plötzlich und unerwartet auf. Wenn dann Türen oder Treppen unzugänglich sind, hat das fatale Folgen. Zum einen muss es immer möglich sein, sofort über diese Wege in Sicherheit zu fliehen. Oft jedoch wird vergessen, dass auch eine wirksame Brandbekämpfung immer möglich sein muss: Auch die Feuerwehr braucht die Wege, um zum Brandherd vordringen zu können. Daher ist es von höchster Bedeutung, sämtliche Flucht- und Rettungswege stetig frei zu halten von Materialien aller Art. Auch ein Brand just in ausgerechnet einem Fluchtweg wäre natürlich fatal – daher sollte auf brennbare Dinge in solchen Bereichen so weit wie nur möglich verzichtet werden. Im Einzelfall können, nach Absprache mit den Brandschutz-Verantwortlichen, Ausnahmen in begrenztem Rahmen zugelassen sein, um natürlich in Wohnbereichen keine allzu kalte Beton-Atmosphäre zu erzeugen. In Treppenräumen jedoch ist äußerst penibel auf alles Brennbare ebenso zu verzichten wie auf Gegenstände, die die Fluchtweg-Breite in irgendeiner Weise verringern. In Treppenhäusern auch ein Problem: Sturzgefahr. Gerade ältere Menschen oder solche mit Beeinträchtigungen und Gehhilfen sind hier nicht nur in Fluchtsituationen besonders gefährdet. Es sollte an Sicherungseinrichtungen gedacht werden, um etwa ein Abstürzen eines Menschen im Rollstuhl zu verhindern.

Ein weit verbreitetes ernstes Problem sind unzulässig aufgehaltene Brandschutztüren. Türen mit dem Zweck, Feuer und Rauch im Brandfalle nicht „durchzulassen“, sind ständig geschlossen zu halten, wenn sie nicht gerade passiert werden. Da sie aber oft stören, wenn sie mit Betten, Wagen oder anderem Material mehrmals täglich benutzt werden müssen, hilft man sich gerne damit aus, diese lästigen, sperrigen Türflügel geöffnet zu halten – leider oft mit unzulässigen Mitteln wie Keilen oder Gegenständen – sogar Feuerlöscher wurden dazu bereits verwendet, die dann im Brandfalle auch noch nicht mehr an der Stelle aufzufinden wären, an der man sie sucht. Hier helfen zugelassene Feststellanlagen. An den Türflügeln montiert, halten sie diese im Normalfalle ständig geöffnet. Mit eigenen Rauchmeldern ausgestattet, schließen sich die Türen im Brandfalle dann selbsttätig und können ihre Aufgabe so dennoch erfüllen. Diese Feststellanlagen unterliegen dann als eigenständige Anlagen der mindestens jährlichen Wartungspflicht.

Menschen mit Gehbehinderungen können mit Evakuierungsmatratzen, die mit Fixierungshilfen und Griffen ein Retten erleichtern, einigermaßen gut in Sicherheit gebracht werden, wenn das schnell sein muss. Umständliches und zeitraubendes Umbetten oder Tragen und andere Manöver können so allen Beteiligten erspart werden.

Also: abgesehen von Szenarien, in denen etwa durch Unglücke bei Dacharbeiten ganze Dachstühle von Heimen abbrennen, kann mit Disziplin und mit dem Ernstnehmen des Themas Brandschutz sowohl durch die Leitungen der Häuser als Hauptverantwortliche, durch die Beschäftigten und idealerweise auch der Bewohner und Besucher erreicht werden, ein Brandrisiko möglichst klein zu halten. Kontakte zur örtlich zuständigen Feuerwehr, die sich etwa durch Besuche im Haus vorab Ortskenntnis verschafft oder sogar mit Übungen Einblicke in besondere Gefahren gewinnt, sowie der Einhaltung der allgemeinen Vorgaben, wie dem Verbot von offenem Feuer und Rauchen, der nötigen aktuell gehaltenen Unterlagen, wie etwa Feuerwehr-Laufkarten, Flucht- und Rettungspläne und Feuerwehrpläne, kann man von größtmöglicher Sicherheit im Heim ausgehen – ein möglichst sicheres Zuhause für alle, die hier leben und arbeiten.

Der Artikel ist in der Ausgabe 01/2020 zu finden.

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