von Hendrik Sievers und Tim Breite (opta data Finance GmbH)

Welche Probleme bestehen bei der Kooperation der Gesundheitsberufler? – Heute wird das Internet genutzt, um Informationen zu teilen. Das ist praktisch. Aber der Schutz der Daten ist nicht ausreichend, um sensible Gesundheitsdaten zu übermitteln. Die unbefugte Einsicht oder Manipulation der Daten kann eine erhebliche Gefahr für den betroffenen Patienten darstellen. Deshalb dürfen die Möglichkeiten des Internets im Gesundheitswesen oft nicht genutzt werden, wie z. B. die Versendung von E-Mails. Gesundheitsberufler müssen für die Kommunikation den postalischen oder telefonischen Umweg nutzen – oder die Informationen vor Ort einholen. Die Informationsrecherche ist aufwendig: Welches Krankenhaus verfügt über die notwendigen Informationen? Welcher Arzt ist für einen Patienten zuständig – und existiert die Praxis überhaupt noch? Das erschwert das eigentliche Ziel: die Versorgung der Klienten.

Was ist die Idee hinter der Telematikinfrastruktur (TI)?

Die TI bietet dem Gesundheitswesen die wichtigsten Möglichkeiten des Internets, sie wurde auch auf Grundlage des Internets entwickelt. Einzigartig an der TI ist ihr maximaler Datenschutz. Sie erfüllt sogar „Sicherheitsstufe E“, die höchste in Deutschland. Damit sind die Daten geschützter als die des Onlinebankings, welches nur Merkmale der Sicherheitsstufe C erfüllt.

Die TI ist – ebenso wie das Internet – keine App. Die Funktionen werden im Normalfall in bestehende Softwaresysteme integriert.

Über den Dienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) können E-Mails verschickt werden – mit dem Unterschied, dass der Schutz der Daten so hoch ist, dass sensibelste Befunde und Untersuchungsergebnisse übermittelt werden können.

Das E-Rezept bietet gerade für ambulante Pflegedienste in ländlichen Regionen mehr Komfort, denn diese Rezepte werden nicht gedruckt und postalisch versandt. Stattdessen werden sie digital signiert und versandt, womit Fahrwege zu Arztpraxen und Apotheken wegfallen.

Über den TI-Messenger können sich Gesundheitsberufler per Chat austauschen und Rückfragen schnell beantworten. Mithilfe eines bundesweiten Adressbuchs können die Kontakte schnell gefunden werden. Der Zugriff ist auch über Smartphone möglich und kann auch die interne Kommunikation ambulanter Pflegedienste deutlich verbessern.

Der elektronische Medikationsplan (eMP) bietet einen besseren Überblick über die Medikation. Der Bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) geht nämlich oft verloren, liegt nicht vor oder wird unvollständig ausgefüllt. Dadurch kommt es gelegentlich zu doppelten Verordnungen. Auch die Wechselwirkung der Medikamente kann nicht immer berücksichtigt werden. Der elektronisch abrufbare eMP ist deshalb deutlich sicherer.

In der elektronischen Patientenakte (ePA) werden die Gesundheitsdaten endlich zentral gespeichert – wenn der Patient dies wünscht. Zuvor mussten Pflegekräfte die Berichte, Therapiemaßnahmen und Befunde bei unterschiedlichen Arztpraxen und Krankenhäusern einholen.

Über die Anwendung Notfalldatenmanagement können in der elektronischen Gesundheitskarte notfallrelevante medizinische Informationen gespeichert werden, beispielsweise Angaben zu Allergien oder die Medikation. Das kann Leben retten! Dennoch wird auch hier die Zustimmung des Patienten benötigt.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird direkt an die Krankenversicherung übermittelt. Über eine Schnittstelle können diese von den Arbeitgebern abgerufen werden. Die Zettelwirtschaft mit dem sogenannten „Gelben Schein“ entfällt somit.

Wie wird die höchste Sicherheitsstufe der TI erreicht?

Die mehrstufige Sicherheitsarchitektur garantiert die höchste Sicherheit. Die Daten werden über ein virtuelles, privates Netzwerk (VPN) übertragen. Verschlüsselt wird der Internetverkehr mit verschiedenen Methoden, die miteinander kombiniert werden. So können die Daten schnell und sicher übertragen werden.

Wer als Leistungserbringer auf dieses Netzwerk zugreifen möchte, benötigt zwei physische Authentifizierungskarten: Die SMC-B ist der elektronische Ausweis für die Praxis bzw. Institution. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) authentifiziert hingegen eine Person und ihre Position im Gesundheitswesen. Diese beiden Karten werden durch ein Kartenlesegerät geprüft, das wiederum mit einem Konnektor verbunden ist. Um die TI nutzen zu können, muss jede medizinische Einrichtung über diese Geräte verfügen. Diese müssen von der gematik und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassen sein.

  • Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung garantiert, dass nur Befugte auf die Informationen zugreifen können.
  • Der elektronische Chip auf den Gesundheitskarten der Patienten verfügt über eine PIN. Alle Daten werden kryptografisch verschlüsselt und jeder Zugriff wird protokolliert.
  • Viele weitere Sicherheitsmechanismen gewährleisten die maximale Sicherheit!

TI ist das Netzwerk des Gesundheitswesens!

Die TI kann als starkes Netzwerk dazu beitragen, die Folgen des Pflegenotstands zu dämpfen. Wenn alle Informationen auf Abruf vorliegen, können sich Pflegekräfte auf ihre eigentliche Arbeit fokussieren – das wirkt dem Personalmangel entgegen. Natürlich kann dieses Netzwerk nur dann seinen Zweck erfüllen, wenn sich alle Gesundheitsberufler daran anschließen. Das sieht auch der Gesetzgeber so, weshalb der Anschluss an die TI verpflichtend wird. Die Anschlussfrist für stationäre Pflegeeinrichtungen ist voraussichtlich der 01.07.2025.

Achtung: Die Beantragung der Authentifizierungskarten und die Installation kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die steigende Nachfrage kann zudem für zusätzliche Wartezeiten sorgen. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig um einen Anschluss kümmern.

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Der Artikel ist in der Ausgabe 02/2023 zu finden.

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