Was bedeuten die einzelnen Pflegestufen? Im Alltag werden wir immer wieder mit den Pflegestufen konfrontiert, sei es zur Berechnung der Zuzahlung eines Patienten oder um festzustellen, inwieweit die Pflegeversicherung einspringt. Doch wie genau unterscheiden sich die einzelnen Pflegestufen eigentlich und welche Auswirkung haben sie auf die Pflegeversicherung?

Pflegestufe 0 Patienten mit dieser Pflegestufe sind lediglich leicht pflegebedürftig, erhalten von der Pflegekasse aber keine finanzielle Unterstützung, da diese erst ab Pflegestufe 1 gewährt wird. Die tägliche Hilfe, der diese Patienten bei der Grundpflege bedürfen liegt unter 45 Minuten. Dazu zählen aber tatsächlich nur die Körperpflege, Mobilität und Ernährung, Unterstützung, die sie eventuell im Haushalt benötigen, wird nicht mitgerechnet. Diese Patienten müssen Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder auch die Kosten für einen Platz im Altenheim in der Regel aus ihrer eigenen Tasche zahlen, außer sie haben eine private Versicherung. Die Pflegeversicherung greift erst ab Pflegestufe 1.

Pflegestufe 1 Die Pflegebedürftigkeit dieser Patienten wird als erheblich eingestuft. Mindestens einmal täglich benötigen sie Hilfe bei der Grundpflege und zusätzlich mehrmals wöchentlich auch im Haushalt. Insgesamt bedürfen sie 90 Minuten pro Tag an Pflege, wovon mindestens 45 Minuten der Grundpflege gewidmet werden müssen. Monatlich zahlt die Krankenkasse hierfür 1.023 Euro und die Pflegeversicherung übernimmt bis Ende 2011, 225 Euro und ab 1.Januar 2012, 235 Euro.[[wysiwyg_imageupload:289:]]

Pflegestufe 2 Patienten, die diese Pflegestufe erhalten, werden als Schwerpflegebedürftige eingestuft. Hilfe bei der Grundpflege benötigen sie mindestens dreimal täglich und für mindestens zwei Stunden. Die komplette Pflege, wozu auch Hilfe im Haushalt gezählt wird, muss mindestens drei Stunden täglich dauern. Hierfür springt die Krankenkasse mit 1.279 Euro ein und die Pflegeversicherung übernimmt 430 Euro bis Ende 2011 und ab 2012 dann 440 Euro.

Pflegestufe 3 Nur schwerstpflegebedürftige Personen erhalten diese Pflegestufe. Diese Patienten benötigen 24 Stunden, also Tag und Nacht, Hilfe bei der Grundpflege. Die komplette Pflege dauert hier mindestens fünf Stunden täglich, wovon allein auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen müssen. 1.510 Euro pro Monat zahlt bei diesen Patienten die Krankenkasse. Die Pflegeversicherung zahlt bis Ende 2011 hierfür 685 Euro und ab Januar 2012 sogar 700 Euro.

Dies sind die offiziellen Pflegestufen, doch gibt es inoffiziell noch eine Pflegestufe 3 plus, in der besondere Härtefälle abgedeckt sind. Diese Patienten benötigen über die Pflegestufe 3 hinaus noch weiterer Pflege, bei der die Grundpflege auch nachts und nicht nur von einer, sondern immer von mehreren Pflegekräften durchgeführt werden muss. Hierfür übernimmt die Krankenkasse bis zu 1.918 Euro. Die Pflegeversicherung erkennt leider keine Härtefallregelung bei den Geldleistungen an.

Fotos: N-Media-Images-Fotolia und Monkey Business – Fotolia

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