Textilhygiene mit Brief und Siegel

Sicherheit durch die RAL Gütezeichen RAL-GZ 992

Foto: Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V.

 

Die rund 390 Mitgliedsbetriebe der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. setzen sich in besonderer Weise für optimale Qualität und Hygiene bei der Aufbereitung von Wäsche aus Handel, Gewerbe, Industrie, Hotellerie, Gastronomie und dem Gesundheitswesen ein. Einen Schwerpunkt bildet dabei die hygienische Aufbereitung insbesondere von Wäsche aus Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen unter Einhaltung aller jeweils relevanten normativen Vorgaben. Dies setzt ein konsequentes Hygienemanagement in den angeschlossenen Wäschereien voraus, das durch die strengen Anforderungen der Gütezeichen RAL-GZ 992 festgelegt wird. Dabei ist die Einhaltung der Vorgaben an fest definierte Werte gebunden. Regelmäßige Kontrollen finden nicht nur betriebsintern, sondern auch von außen durch neutrale Prüfbeauftragte der unabhängigen Hohenstein Institute mit Sitz in Bönnigheim statt.

Voraussetzungen für das Führen der RAL-GZ 992

Die RAL-GZ 992 werden ausschließlich von der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. vergeben. Voraussetzungen für den Erwerb der Gütezeichen ist die Mitgliedschaft der gewerblichen Wäscherei in der Gütegemeinschaft sowie die Einhaltung der Vorgaben, wie sie in den Güte- und Prüfbestimmungen für die Gütezeichen zusammengefasst sind:

  • Allgemeine Rahmenbedingungen wie z. B. die Trennung zwischen „reinen“ und „unreinen“ Betriebsteilen

  • Einrichtung eines Qualitätsmanagement-Systems

  • Einhaltung mikrobiologischer Werte

  • Durchführung regelmäßiger Eigen- und Fremdkontrollen (Audits)

  • Überprüfung der Ergebnisse von Eigen- und Fremdkontrollen durch externe Sachverständige und Abgleich mit den vorgegebenen Werten

Verschiedene Branchen und ihre Anforderungen

Foto: Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V.

Die Anforderungen an Qualität und Hygiene bei der Aufbereitung von Textilien weichen in den verschiedenen Branchen je nach ihrem Einsatzzweck voneinander ab. Dies zeigt sich auch an einer Vielzahl von Normen und Gesetzen, die in den verschiedenen Branchen jeweils beachtet werden müssen. Durch komplette Abdeckung aller normativen Vorgaben bieten die RAL-GZ 992 sowohl den Wäschereibetrieben als auch deren Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit.

Die RAL-Gütezeichen 992 der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V.:

Das RAL-GZ 992/1 Haushalts- und Objektwäsche bescheinigt seit 1953 die Prozessbeherrschung in der gewerblichen Wäscherei, d.h. die einwandfreie Wiederaufbereitung von Wäsche aus Hotellerie, Industrie und Handwerk.

Das RAL-GZ 992/4 Bewohnerwäsche aus Pflegeeinrichtungen bescheinigt seit 2011 die hygienisch einwandfreie Wiederaufbereitung von bewohnereigener Wäsche aus Pflegeeinrichtungen. Es basiert auf den Empfehlungen des Leitfadens „Textilien aus Pflegeeinrichtungen“, der in diesem Bereich seit 2009 eine konkrete Hilfestellung bietet. Bei der Aufbereitung von Textilien aus Pflegeeinrichtungen, in denen Krankenhauswäsche und/oder Wäsche aus Lebensmittelbetrieben anfällt, muss der Gütezeichenbenutzer nachweisen, dass er den technischen Inhalt der Güte – und Prüfbestimmungen nach RAL-GZ 992/2 und/oder GZ 992/3 erfüllt.

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