Software zur Erkennung und Auswertung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz
 

Informationstechnologie unterstützt bei der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften nach § 5 Arbeitsschutzgesetz

von Uwe Huchler und Waltraud Deegener

Stress, Burn-Out, Depressionen: Der Anstieg von Arbeitsunfähigkeitstagen und Frühverrentungen, die auf psychische Belastungen zurückzuführen sind, ist zunehmend und bedenklich. Die Behandlungskosten psychischer Erkrankungen werden auf jährlich über 25 Mrd. Euro geschätzt, knapp 60 Mio. Arbeitsunfähigkeitstage gehen auf das Konto der psychischen Störungen. Auch der ‚Stressreport’ liefert Fakten für die zurzeit in Deutschland geführte Diskussion über das Thema psychische Belastung. Die Spitzenreiter der Belastung haben sich nach den Zahlen seit 2006 nicht verändert. So sehen sich die Beschäftigten nach wie vor häufig Multitasking (58 Prozent), starkem Termin- und Leistungsdruck (52 Prozent) oder ständig wiederholenden Arbeitsvorgängen (50 Prozent) ausgesetzt. 44 Prozent erleben während ihrer Arbeit häufig Störungen.

Auch wenn nicht alles auf Arbeitssituation und Beschäftigungsverhältnisse zurückzuführen ist, so spielen arbeitsbedingte psychischen Belastungen für das Gesundheits- und Krankheitsgeschehen eine große Rolle. Insoweit ist es wichtig, psychischer Belastung bei der Arbeit im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen. Die Befunde des Stressreports untermauern, dass Belastungen, die aus Arbeitszeit sowie der Arbeitsverteilung resultieren, von den Beschäftigten als vorrangig erlebt werden. Dabei haben Unternehmen schon ein Eigeninteresse an wenig gestressten und gesunden Mitarbeitern. Motivierte, engagierte und leistungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament erfolgreicher Unternehmen. Dazu ist erforderlich: Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz, ein angenehmes Arbeitsklima sowie ein Aufgabenfeld, das weder über – noch unterfordert. Aber nicht nur der Wille der Unternehmen ist entscheidend, auch oder gerade der Gesetzgeber hat dafür zu sorgen, dass der Arbeitsschutz eingehalten wird.

§ 5 ArbSchutzG fordert die Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung durch psychische Belastungen

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen dazu, auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (vgl. § 5 ArbSchG). Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Planung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Er muss die Gefährdungsbeurteilung nicht selbst durchführen, sondern kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen (§ 13 Abs. 2 ArbSchG).

Die für den Arbeitsschutz zuständigen Aufsichtsbehörden haben bereits begonnen, Betriebe hinsichtlich ihrer Aktivitäten im Bereich Gefährdungsbeurteilung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz zu beraten, aber auch zu kontrollieren. Über 4000 Betriebe sollen pro Jahr ‚besucht’ und die Dokumentation diesbezüglich kontrolliert werden.

Instrumente und Methoden zur Ermittlung psychischer Belastung

Foto: Fotolia, Karl-Heinz Spremberg

Inhalt der Überwachung und Beratung der Betriebe wird die Geeignetheit des betrieblichen Vorgehens sein. Dies betrifft auch die Instrumente und Methoden zur Ermittlung psychischer Belastungen. Auch bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung muss dies erkennbar sein. Grundsätzlich sind dabei standardisierte schriftliche Mitarbeiterbefragungen möglich. Diese sind besonders gut geeignet, um sich einen Überblick darüber zu verschaffen, ob und welche Belastungsschwerpunkte es gibt. Sie ermöglichen es zudem, alle Beschäftigten in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.

Der dazu angestrebte Katalog an Fragen bezieht sich insbesondere auf folgende psychischen Faktoren (Auswahl):

ungenügend gestaltete Arbeitsaufgabe (z. B. überwiegende Routinearbeiten, Über-/Unterforderung)

  • ungenügend gestaltete Arbeitsorganisation (z. B. Arbeiten unter hohem Zeitdruck, wechselnde und/oder lange Arbeitszeiten, häufige Nachtarbeit, kein durchdachter Arbeitsablauf)

  • ungenügend gestaltete soziale Bedingungen (z. B. fehlende soziale Kontakte, ungünstiges Führungsverhalten, Konflikte)

  • ungenügend gestaltete Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen (z. B. Lärm, Klima, räumliche Enge, unzureichende Wahrnehmung von Signalen und Prozessmerkmalen, unzureichende Softwaregestaltung.

Viele Unternehmen sind bis Dato noch nicht von den gesetzlichen Vorgaben informiert.

Hinsichtlich der psychischen Belastungen im Beruf stehen heute viele Unternehmen vor großen Herausforderungen. Vielerorts fehlt es an dem Wissen um die richtigen Präventionsmöglichkeiten. Neben der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung können Befragungen über standardisierte Fragebögen, dabei helfen, heranziehende ‚Stürme’ frühzeitig zu erkennen, um besser Prävention zu betreiben – gute für die Mitarbeiter, und gut für das Unternehmen.

Waltraud Deegener hat sich mit 2 Software- Modulen und einem ausgereiften Dienstleistung- Programm dem Thema angenommen. Die entwickelten Befragungsmodule wurden eng an den GDA Richtlinien gestaltet. Zudem wurde mit Wissenschaftlern aus dem Bereich Psychologie und Arbeitswissenschaften, als auch nach den Zertifizierungsrichtlinien der ISO Normen die Entwicklung ausgearbeitet, sodass Unternehmen ab einer Mitarbeitergröße ab 1 Person den gesetzlichen Anforderungen (bezahlbar) standhalten können. Die Softwarebasierten– Fragebogen kann zur Klärung herangezogen werden, ob die für den jeweiligen Betrieb wesentlichen Merkmale aus den Themenbereichen „Arbeitsaufgabe“, „Arbeitsorganisation“, „erkennbare soziale Faktoren“, „Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel“ berücksichtigt wurden. Es handelt sich um eine exemplarische Auflistung der wesentlichen Faktoren dieser Merkmalsbereiche sowie der Nennung einiger möglicherweise kritischer Ausprägungen. In enger Anlehnung an die GDA-Richtlinien ermitteln die Softwaremodule den wirklichen Status Quo des Unternehmens hinsichtlich der Belastungssituation. Zu den empfohlenen Maßnahmen werden individuelle Umsetzungsmaßnahmen für die Unternehmen entwickelt, die sich Problemlos in den Arbeitsalltag integrieren lassen.

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