Sicherheit im Treppenhaus – Die Treppenschranke
Oft kommt es in Heimen und Krankenhäusern im Antrittsbereich von Treppen und Rampen zu Unfällen durch Stürze, manchmal
sogar mit tödlichem Ausgang. Um diese Problemzonen zu entschärfen, wurde die Treppenschranke entwickelt. Sie ersetzt
wirkungsvoll herkömmliche Absperrvorrichtungen und unterstützt die Träger von Pflegewohnheimen in Ihrer Pflicht, die körperliche
Unversehrtheit der Heimbewohner zu schützen (BGH).
Die Treppenschranke kommt in Seniorenheimen, Pflegestationen, psychiatrischen Einrichtungen, Krankenhäusern und öffentlichen
Gebäuden zum Einsatz. Besonders eignet sie sich für Einrichtungen, in denen sich geistig und/oder körperlich behinderte Personen
bewegen.
Sie besteht aus zwei sich parallel bewegenden Schrankenarmen, die über eine Grundplatte und eine entsprechende Mechanik,
miteinander verbunden sind. Der obere Schrankenarm in etwa 900 mm Höhe hat Geländerfunktion, der Untere dagegen, in ca. 120 mm Höhe, verhindert das
Unterfahren der Schranke mit dem Rollstuhl oder dem Rollator. Die Schranke wird im täglichen Gebrauch von Hand (oder auch mit dem Fuß), durch eine Feder unterstützt, geöffnet. Sie fällt
danach, selbsttätig und gedämpft nahezu geräuschlos innerhalb von ca.15 sec. wieder in die Waagerechte, ohne einzurasten.
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