Neuer Pflegebegriff, bessere Versorgung?
Die zweite Stufe der Pflegereform ist beschlossen. In den letzten Jahren sind bereits spürbare Leistungsverbesserungen in Kraft getreten, nun soll auch ein neuer Pflegebegriff eingeführt werden. Die Bundesregierung verspricht, dass keiner der heutigen Empfänger von Leistungen aus der Pflegeversicherung nach der Reform schlechter gestellt wird als vorher. Wie kann das funktionieren? Und für wen genau gilt eigentlich dieses Versprechen?
Betrachtet man nur die zur Verfügung stehenden Gelder, müsste sich vieles verbessern. Es ist schon eine Besonderheit in Deutschland, wenn eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge um 0,5 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens der Pflegeversicherung fast sechs Milliarden Euro pro Jahr beschert. Mittlerweile ist das Thema der Pflegebedürftigkeit in den deutschen Haushalten angekommen. Kaum jemand hat keinen Kontakt zu pflegebedürftigen Menschen; sei es in der Familie, in der Nachbarschaft oder im Freundeskreis. Insofern verwundert es nicht, wenn trotz der deutlichen Beitragserhöhung rundum die Notwendigkeit erkannt wird, für gute Pflege mehr Geld zur Verfügung zu stellen.
Zurück zum Versprechen der Bundesregierung. Wer heute Leistungen der Pflegeversicherung erhält, muß sich keine Sorgen machen. Er erhält einen sogenannten Bestandsschutz. Stehen ihm höhere Leistungen zu, erhält er diese auch. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auch Verlierer der kommenden Pflegereform geben wird. Alle diejenigen, die erst nach dem 01.01.2017 Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, werden die dann geltenden Leistungen erhalten. Besonders auswirken wird sich das für künftige Heimbewohner, die zumindest teilweise zu den Verlierern der Pflegereform werden könnten.
Heute | Ab 2017 | Veränderung absolut | Veränderung prozentual |
Pflegestufe I 1.064 € | Pflegegrad 2: 770 € | – 294 € | – 28 % |
Pflegestufe II 1.330 € | Pflegegrad 3: 1.262 € | – 68 € | – 5 % |
Pflegestufe III 1.6.12 € | Pflegegrad 4: 1.775 € | + 163 € | + 10 % |
Schlechter gestellt werden demnach insbesondere die künftigen neuen Pflegeheimbewohner in den vormaligen Pflegestufen I und II, die neben der körperlichen Pflegebedürftigkeit nicht zusätzlich auch noch eine sogenannte eingeschränkte Alltagskompetenz haben und demnach den Pflegegraden II und III zugeordnet werden. Wer also pflegebedürftig ist, aber nicht demenzkrank, soll demnach ab 2017 höhere Kosten tragen.
Insgesamt wird es aber für den überwiegenden Teil der pflegebedürftigen Menschen spürbare Verbesserungen geben. Diese werden sich vor allem in der häuslichen Versorgung zeigen. Abzuwarten bleibt dennoch, ob das große Leistungsversprechen der Pflegeversicherung, wonach die Leistungen auch vor einer pflegebedingten Sozialhilfeabhängigkeit bewahren sollen, auch bei künftigen Heimbewohnern eingelöst wird. Bereits heute ist wieder jeder Dritte auf Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen.