Neuer Expertenstandard zur „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“

Von Alexandra Zimmermann

Bereits seit mehreren Jahren existieren für den Bereich der Pflege Expertenstandards. Längst überfällig war ein gesonderter Expertenstandard zum Thema Erhaltung und Förderung der Mobilität, der nun endlich vorliegt. Bei diesem Expertenstandard handelt es sich zudem um den ersten Expertenstandard, der unmittelbare Verbindlichkeit für alle Pflegeeinrichtungen nach dem Gesetz hat. Mit dem Mitte 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde nämlich die direkte Verbindlichkeit von Expertenstandards direkt in das Gesetz aufgenommen. Diese Regelung findet sich in § 113 a SGB XI. Zwar waren auch schon die zuvor in Kraft getretenen Expertenstandards von erheblicher rechtlicher Bedeutung, weil ihre Anwendung und Berücksichtigung haftungsrechtliche Relevanz hat. Dies insbesondere deshalb, weil jeder Sachverständigengutachter, der zur Überprüfung etwaiger Pflegefehler hinzugezogen wird, insbesondere auch die Berücksichtigung der Expertenstandards prüft. Nach der neuen gesetzlichen Regelung erhalten die zu entwickelnden Expertenstandards jedoch nunmehr unmittelbare Verbindlichkeit für die Pflegeeinrichtungen. Bei dem Expertenstandard zur „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ handelt es sich um den ersten nach dieser gesetzlichen Normierung entwickelten Experten Standard. Entwickelt hat den Experten Standard Mobilität wiederum das deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQPI, welches auch die übrigen bereits vorliegenden Expertenstandards entwickelt hat.

In seiner Präambel führt der Expertenstandard Mobilität folgendes aus: Viele pflegebedürftige Menschen sind in ihrer Mobilität stark eingeschränkt. Das wiederum begründet weitere Risiken, wie z.B. ein Sturzrisiko oder Kontrakturenrisiko. Die Förderung und Erhaltung der Mobilität nach einem bestimmten Standard hat also unmittelbare Auswirkungen auf andere gesundheitliche Einschränkungen und damit verbundene Risiken. Der Erhalt von Mobilität ist außerdem in vielen Lebensbereichen eine grundlegende Voraussetzung für Selbstständigkeit und autonome Lebensführung. Von ihr hängt die Teilhabe am sozialen Leben ab und damit auch ganz erheblich die Lebensqualität und das subjektive Wohlbefinden des einzelnen. Bewegungsmangel und Mobilitätseinbußen zählen zu den zentralen Risikofaktoren für schwerwiegende Gesundheitsprobleme und dauerhafte Pflegebedürftigkeit. Hier ist ergänzend aufzuführen, dass der Förderung und dem Erhalt der Selbstständigkeit und der Achtung des Selbstbestimmungsrechts auch von Seiten der Gerichte eine immer höhere Beachtung beigemessen wird. So werden beantragte freiheitsentziehende Maßnahmen, wie z.B. das Bettgitter, zunehmend von den Gerichten nicht mehr bewilligt. Erhaltung und Verbesserung von Mobilität weist daher auch ein großes Potenzial für Gesundheitsförderung und Prävention auf. Ende März 2014 wurde der Entwurf zu diesem Expertenstandard Mobilität im Rahmen einer Fachkonferenz konsentiert. Im Anschluss hieran folgt eine modellhafte Implementierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Der Expertenstandard wird im Rahmen dieser modellhaften Implementierung auf seine Praxistauglichkeit getestet.

Aufgebaut ist der neue Experten Standard Mobilität ebenso, wie die bereits zuvor in Kraft getretenen Expertenstandards. Er unterteilt sich in drei unterschiedliche Kriterien, nämlich die Strukturkriterien, die Prozesskriterien und die Ergebniskriterien. Eine leichtere Lesbarkeit des Expertenstandards erzielt man dadurch, dass man den Experten Standard bei den Ergebniskriterien zu lesen beginnt. Einer aktuellen Einschätzung der vorhandenen Mobilität und möglicher Probleme und Ressourcen im Zusammenhang mit der Mobilität hat hiernach ein individueller Maßnahmenplan zu folgen. Der pflegebedürftige Mensch und gegebenenfalls seine Angehörigen sind über die Auswirkungen einer eingeschränkten Mobilität sowie Möglichkeiten zur Erhaltung und Förderung von Mobilität zu informieren. Die Maßnahmen müssen sodann plangemäß durchgeführt werden und sollen sich positiv auf die Mobilität des pflegebedürftigen Menschen auswirken. Schließlich soll eine Evaluation der vereinbarten Maßnahmen erhoben werden.

Alexandra Zimmermann, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizin- und Strafrecht, Anwaltskanzlei für Heime und Pflegedienste, Hannover, info@zimmermann-heimrecht.de

Halten Sie sich auf dem Laufenden!

Unser Newsletter ist exklusiv für Einkauf und Management von Senioreneinrichtungen und Trägergesellschaften gedacht und erscheint quartalsweise. Melden Sie sich jetzt an!

Seniorenheim-Magazine 02/2023 und 01/2024