Informationslücke geschlossen

Wer sich mit der Überleitungspflege bzw. Pflegeüberleitung und Entlassungsmanagement befasst, stellt in der Fachliteratur schnell fest, dass sich die meisten Arbeiten damit befassen, die stationär eingeleiteten Therapien und Pflegemaßnahmen auch ambulant weiter zu führen. Ob und wie weit sich regional Arbeitsgruppen finden, die sich mit Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen auf einen gemeinsamen Pflegeüberleitungsbogen ambulanter Dienste zu stationären Einrichtungen verständigen, wäre einer eigenen Untersuchung wert. Doch auch diese sehr aufwändigen Dokumente sind unhandlicher Bestandteil des Dokumentationssystems. Sie eigenen sich sehr gut als Begleitpapier bei einem geplanten stationären Aufenthalt. In Notfallsituationen kann es jedoch vorkommen, dass dieses Dokument dem Patienten nicht mitgegeben wird. Die stationäre Einrichtung erfährt aktuell nicht, welche Besonderheiten der Pflege zu berücksichtigen sind. Am Wochenende kann die Übermittlung der erforderlichen Daten je nach Inhalt des Pflegevertrags bis zu drei Tage in Anspruch nehmen, z.B. weil der Pflegedienst in der Aufregung gar nicht über die stationäre Einweisung informiert wurde.

Diese Informationslücke schließt „Der Blaue Helfer“ – ein Notfall-Pflegepass im Format des Fahrzeugscheins, entwickelt von der Deutschen Dekubitus Liga e.V. – ddl – unterstützt vom Deutschen Pflegeverband e.V. – DPV – als Kooperationspartner. Die Farbe Blau ergibt sich aus den Hauptfarben der Logos beider Vereine.

Übersichtlich gegliedert enthält der Blaue Helfer die Rubriken

Persönliche Daten,

Daten der Ansprechpartner für den Notfall,

Pflegestufe, Behinderungen, Hilfen,

Hautzustand, Hautpflege – hier sind u.a. auch Dekubitus, Ulcus cruris und Diabetisches Fußsyndrom sowie Wundverbände aufgeführt,

Grunderkrankungen gemäß Einweisung, Anamnese, Information zur Kurzzeitpflege sowie Name und Anschrift des Hausarztes (dessen Stempel),

Dauermedikation sowie

Erklärungen zum Einverständnis der Eintragungen im Pflegepass, das jederzeit widerrufen werden kann, und solche, die sich auf die Maßnahmen für den Fall einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit beziehen, z.B. Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen, d.h. einen wesentlichen Teil der Patientenverfügung, auf die gesondert hingewiesen wird.[[wysiwyg_imageupload:353:]]

In der Rubrik „Persönliche Daten“ kann der inhaber des Passes sein Foto anbringen, auch wenn kein spezielles Feld dafür vorgesehen ist. Im Feld „Ekrlärungen“ steht im frei handschriftlich anzugeben, ob er im Todesfall einer Organeentnahme zustimmt oder nicht.

Die Rubrik „Im Notfall bitte informieren“ enthält ein Feld „Überreicht durch“ für den Stempel des Ausstellers des Blauen Helfers, z.B. Pflegedienst, Senioreneinrichtung, Arzt, der Versorger mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus oder auch der Sanitätsfachhandel.

Dort, wo keine freien Eintragungen notwendig sind, kann der Träger / Aussteller des Blauen Helfers das zutreffende Stichwort ankreuzen.

Kritiker werden rügen, dass Hinweise zu bestimmten Erkrankungen, z.B. Demenz, fehlen. Nur diese Probleme sind Fragen der ärztlichen Anamnese und Einweisungsdiagnose. Sie ergeben sich also aus dem entsprechenden Dokument und müssen nicht doppelt aufgeführt werden.

Der Blaue Helfer ist im Grunde genommen ein Pflegeüberleitungsbogen im Kleinformat und gibt in der Notfallsituation ein komplettes Bild über den aktuellen Pflegebedarf des Patienten. Er sollte allerdings aktualisiert werden, wenn sich der Zustand ändert. Das kann der Betroffene, ein Angehöriger, der Arzt oder aber der Pflegedienst übernehmen.

Bezugsadresse: B.Behr’s Verlag GmbH & Co. KG, Avoeroffstraße 10, 22085 Hamburg. Bestellung: Tel.:040-227 0080, Fax: 040 E-Mail: 220199o@behrs.de

Autor: Heidi Heinhold Mitglied Deutsche Dekubitus Liga e.V.

Kurzinfo

Deutsche Dekubitus Liga e.V.

+49 30 314-25111

www.deutsche-dekubitusliga.de

In Form von Publikationen erarbeiten die Deutsche Dekubitus Liga – seit 2008 als eingetragener Verein – grundsätzliche Stellungnahmen zum Thema Dekubitus.

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