Deutscher Berufsverband für Altenpflege (DBVA) befürchtet: Generalistische Pflegausbildung wird Fachkräftemangel verschärfen
Die medizinische und pflegerische Forschung und Praxis fordern für die über 65- jährigen eine genau auf diese Altersgruppe und ihre emotionalen, sozialen, und medizinischen Bedürfnisse sowie die noch vorhandenen Ressourcen ausgerichtete Behandlung und Pflege.
Genauso wie Kinder in körperlicher, geistiger und sozialer Entwicklung besondere Anforderungen an die sie versorgenden und behandelnden Ärzte und professionell Pflegenden stellen, ist dies auch bei Älteren der Fall. Die Medizin trägt diesem Umstand mit der zunehmenden Ausrichtung, z.B. in der Inneren Medizin zum Geriater und in der Psychiatrie zum Gerontopsychiater, an den Notwendigkeiten einer Versorgung Älterer Rechnung.
Die Altenpflege und die Altenpflegeausbildung in Deutschland hat sich diesen Anforderungen schon vor Jahrzehnten gestellt und ein Berufsbild entwickelt, das inzwischen auch in den europäischen Nachbarstaaten als vorbildhaft gilt. So hat Schweden eine dreijährige Altenpflegeausbildung eingeführt.
In der Langzeitbetreuung alter Menschen gilt es nicht nur die entsprechenden Fachkompetenzen, sondern auch methodische Kompetenzen zu erlangen. So muss eine Altenpflegefachkraft in der Lage sein (bei vorhandener Arztferne), auftauchende Symptome zu erkennen und Bedarfe entsprechend einzuschätzen. Dieses gelingt nur in einer dreijährigen spezialisierten Ausbildung. Ggf. kann eine gemeinsame Grundausbildung mit einer anschließenden Spezialisierung zielführend sein. Dieses hängt allerdings von der Ausgestaltung der Ausbildungen ab und muss zwingend mit Altenpflegefachkräften entwickelt werden.
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels mit seiner dramatischen Zunahme Älterer und dem vom DBVA schon seit Jahren beklagten bestehenden Mangel an AltenpflegerInnen, steht der DBVA einer Umstrukturierung der qualifizierten Fachausbildung zur Altenpflege hin zu einer generalistischen Ausbildung aus inhaltlichen und praktischen Gründen ablehnend gegenüber. Vor diesem Hintergrund hält der DBVA auch die Forderung nach der Schaffung eines einheitlichen Pflegeberufes, für die Lösung der jetzt anstehenden Herausforderungen als nicht zielführend. Es ist zu befürchten, dass durch die Einführung einer generalistischen Ausbildung u.a.
– die Ausbildungsbereitschaft der Arbeitgeber massiv abnehmen wird, da die Vielzahl der notwendigen unterschiedlichen Praxiseinsätze dazu führen wird, dass die Auszubildenden in der Altenpflege im eigenen Betrieb maximal ein Jahr (von den insgesamt 3 Jahren) sein werden.
– eine große Gruppe von Personen von der Ausbildung ferngehalten wird, die bisher ein wesentliches Fundament der Beschäftigten in der Altenpflege darstellen, da in der Altenpflegeausbildung traditionell der Anteil an Quereinsteigern, die die Ausbildung berufsbegleitend oder als Umschulung nach der Familienphase absolvieren oder aus anderen Berufen kommen, sehr hoch ist.
– es zu Defiziten vor allem auch in der fachpraktischen und theoretischen Ausbildung und zu höheren Personalaufwendungen bei den Betrieben führt, da vertiefte Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für das jeweils spezifische Arbeitsfeld der Altenpflege, Kinderkrankenpflege, Krankenpflege innerhalb von drei Jahren angesichts der Erweiterung des Ausbildungsspektrums nicht erworben werden können. Die vollständige Stellungnahme findet sich auf der Webseite des DBVA: www.dbva.de
Kurzinfo
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