Generell ist die Gestaltung von Seniorenheimen mit der größtmöglichen Barrierefreiheit für alle BewohnerInnen vorzunehmen, sehr gute Ausleuchtung der gesamten Anlagen, klar strukturierte Wege mit dementsprechender piktogrammunterstützter Wegführung, stolperfallenfreie Bewegungsflächen, Möglichkeiten der Fortbewegung in Form von Rampen und Aufzügen, Rastmöglichkeiten in kurzen Abständen auf Gängen, leichtgängige Türen, Größtmögliche schwellenfreie Gestaltung, um nur einige Beispiele anzuführen, die allen Menschen, unabhängig von Alter oder Grad einer eventuellen Behinderung den Aufenthalt in einer Senioreneinrichtung barrierefrei ermöglichen.
Für Damen und Herren mit Sehbehinderungen sind folgende unterstützende Maßnahmen sehr sinnvoll und empfehlenswert:
Sehr gute und blendfreie Beleuchtung der gesamten Gebäudekomplexe, inklusive der umliegenden Infrastrukturen.
Kennzeichnung von Treppen und Schwellen, in Form von gut sichtbaren und in Kontrastfarben angebrachten Treppen – und Schwellenmarkierungen.
Die kontrastreiche Markierung von Glasflächen, um die Unfallprävention zu gewähren.
Alle schriftlichen Informationen in größtmöglichem Schriftgrad gehalten, zum Beispiel Hinweisschilder, Informationstafeln, aber auch Türschilder, Menükarten, Verordnungen und Anweisungen, etc.
Als zusätzliche Notwendigkeit zur barrierefreien Nutzung der Gebäude für erblindete Damen und Herren ist die Ausstattung der Senioreneinrichtungen mit diesen Produkten und Hilfsmitteln sehr sinnvoll:
Akustikbojen zum Auffinden der Eingänge, Bodenleitsysteme im Vorfeld der Eingänge und im Inneren der Senioreneinrichtungen, Haptische Avisierung vor abwärtsführenden Treppen, tastbare Handlaufinformationsschilder an Treppenhandläufen, tastbare Türschilder, tastbare Informationen in Aufzügen, Sprachausgaben in Aufzügen, generell ist bei jeder Gestaltung eines Gebäudes immer an das „Mehr Sinne Prinzip“ zu denken, um allen BewohnerInnen die größtmögliche barrierefreie Nutzung zu bieten.
Für Damen und Herren mit Hörbehinderungen und gehörlose Menschen sind folgende unterstützende Maßnahmen sehr sinnvoll und empfehlenswert:
Induktionsanlagen in Veranstaltungsbereichen und an Rezeptionen und Informationspunkten erleichtern Menschen mit Hörgeräten die Kommunikation, die Kommunikation selbst sollte langsam und deutlich erfolgen, der direkte Blickkontakt der Menschen im Dialog sollte als Usus gelten.
Alle Informationen, die akustisch vermittelt werden, notwendige Durchsagen und Aufrufe sollten auch optisch angeboten werden, z.B. kontrastreich in großer Schrift auf Monitoren.
Im Falle der Brandschutzmaßnahmen sind hier auch die Bedürfnisse der Damen und Herren zu beachten, die keine akustische Warnung erkennen können, auch hier ist an das „Mehr Sinne Prinzip“, zum Beispiel in Form von Blitzleuchten, zu denken.
Gehörlose Menschen, die in der Gebärdensprache kommunizieren, sollten die Angebote der Senioreneinrichtungen auch in der Gebärdensprache angeboten erhalten, es sollte eine GebärdendolmetscherIn zur Verfügung stehen.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass alle Maßnahmen, die zur größtmöglichen Barrierefreiheit für alle Menschen beitragen, im Sinne des Design for All, keine speziellen behindertenspezifischen Hilfsmittel darstellen und auch keineswegs so aussehen müssen, sondern in Farbe, Form und Gestaltung sowohl den BewohnerInnen, als auch den BesucherInnen der Senioreneinrichtungen als selbstverständliche Einrichtungsgegenstände angeboten werden sollten.
Als zusätzlichen Service dienen diese Produkte auch den Damen und Herren, die als Angestellte in den Senioreneinrichtungen beschäftigt sind, zur Optimierung ihrer Arbeitsplätze, sowie zur verbesserten Kommunikation und qualitativ hochwertigen Leistungserbringung, dies bedeutet auch im Hinblick auf die Gesundheit der Bediensteten der Senioreneinrichtungen positive Impulse.
Barrierefreie Ausstattung von Seniorenheimen sollte als selbstverständliches Angebot der BetreiberInnen der Einrichtungen zu sehen sein, um allen Menschen die größtmögliche, selbstbestimmte Nutzung anzubieten.
Kurzinfo
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