Barrierefreie Evakuierung

 

Feueralarm im Seniorenheim! Bombenalarm in Behinderten-Einrichtung !
An diesen Notfall denken die meisten nicht gern. Auch, wenn er so gut wie nie vorkommt, ist eine entsprechende Vorbereitung und Ausrüstung für eine barrierefreie Evakuierung zwingend notwendig.

Bautechnikgesetze schreiben bauliche Maßnahmen wie Brandabschnittstüren, Türbreiten, Alarmierungssysteme vor und diese gehören damit zum baulichen Standard. Leider sind hier Bewohner oder andere Nutzer eines Gebäudes, die in ihren sensorischen, kognitiven oder motorischen Fähigkeiten eingeschränkt sind, nicht berücksichtigt.
Akustische Alarmierungen sind für Gehörlose oder Hörbehinderte nicht wahrnehmbar. Sehbehinderte oder Blinde sind im Evakuierungsfall nicht in der Lage, optischen Fluchtwegleitsystemen zu folgen. Rollstuhlfahrer benötigen auch auf den Fluchtwegen Rampen. Personen mit geistigen Beeinträchtigungen bedürfen besonderer Unterstützung bei der Evakuierung.

Die größte Gefahr entsteht durch Stürze oder Zeitverlust durch Flucht in die falsche Richtung. Rauch führt in sehr kurzer Zeit zu Orientierungslosigkeit und Atemproblemen.

Schulungen


Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber, in angemessenen Zeitabständen anhand des Flucht- und Rettungsplans zu üben, wie sich Arbeitnehmer im Gefahr- und Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. Das gleiche gilt natürlich für Mitarbeiter, die Patienten oder Bewohner ihrer Einrichtung im Evakuierungsfall zu unterstützen haben.
Ein Evakuierungsplan, der genau regelt, wer was wann zu tun hat, ist dabei die wichtigste Grundlage.

Nach dem Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetz sind Betreiber von Senioren- und Behinderteneinrichtungen verpflichtet, allen Personen eine barrierefreie Evakuierung zu ermöglichen.
Systeme, die nach dem Zwei-Sinne-Prinzip funktionieren, sind bei der Erfüllung der oben genannten Verpflichtung hilfreich.

  • Optische Sicherheitsbeleuchtungen sollten nicht in Kopfhöhe, sondern in Fußbodennähe befestigt sein, damit sie auch bei starker Rauchentwicklung gut zu sehen sind. Nützlich wären auch Lichtbänder.

  • Ein richtungslenkendes akustisches Leitsystem stellt für blinde und sehbehinderte Menschen die einzige Möglichkeit dar, sich im Ernstfall selbst zu retten. Im Unterschied zu Sirenen und Lautsprecherdurchsagen, die nur akustisch auf die Gefahr aufmerksam machen, weisen richtungslenkende Systeme die Fluchtrichtung an.

  • Blitzleuchten alarmieren gehörlose oder schwerhörige Personen im Notfall. Diese sollten unbedingt am Brandmeldenetz hängen und in Wohn-und Sanitärräumen vorhanden sein. Eine ähnliche Funktion haben Vibrationskissen in Kombination mit Rauchmeldern.

  • Personen im Rollstuhl oder mit Gehwagen benötigen auf allen Fluchtwegen Rampen, die eine maximale Steigung von 10% aufweisen dürfen. Die Rampen müssen eine rutschhemmende Oberfläche haben.

  • Sehr hilfreich für eine große Personengruppe ist der sogenannte Evac-Chair. Dieser Transport-Stuhl lässt sich zusammengeklappt im Treppenhaus oder im Gang aufbewahren. Im Alarmierungsfall wird er mit ein paar Handgriffen geöffnet und man kann damit Rollstuhlfahrer, gehbehinderte, körperlich schwache, schwangere und ältere Personen ohne Gefahr über Treppen abwärts transportieren.

  • Eine ähnliche Funktion haben Evakuierungsmatratzen und Evakuierungstücher für den Transport von mobilitätseingeschränkten Personen

Um die Kommunikation zu den zu evakuierenden Personen zu sichern, gibt es die sogenannten „Elektroakustischen-Notfallwarn-Systeme“ ( ENS ), die im Brandfall durch gespeicherte Sprachdurchsagen direkte Anweisungen für das Verhalten liefern. Durch situationsgerechte Informationen werden die Betroffenen aufgefordert, den gefährdeten Bereich zu verlassen oder aber in einem bestimmten Gebäudeteil zu bleiben. Beruhigende Sprachmeldungen helfen Panik zu unterbinden.

Weitere Maßnahmen für Sehbehinderte und Blinde sind:

 

      • beidseitige Anordnung von Handläufen an Treppen, behindertengerecht in 85 cm Höhe

      • Handlaufbeschriftung in Punktschrift (Braille) und in tastbarer Schrift zur Kennzeichnung der Geschosse und der Fluchtrichtung (sicherer Ausgang),

      • Handläufe müssen kontrastreich zum Hintergrund (Wand, Geländer) sein.

 

Für eine ausführliche Beratung in Sachen „barrierefreie Rettungswege“ ist freiraum-europa kompetenter Ansprechpartner. Kontakt: www.freiraum-europa.org

 

Kurzinfo

freiraum-europa die expertInnen für barrierefreiheit

+43 732 94660-0

http://www.freiraum-europa.org

freiraum-europa ist eine international tätige Non-Profit-Organisation, die sich gemeinsam mit seinen 60 Partner- und Mitgliedsorganisationen in 28 Staaten und seinem Europäischen Dachverband EIDD - Design for all Europe, für ein barrierefreies, gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben, für ältere und temporär sowie dauerhaft behinderte Menschen einsetzt.

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