Aufzüge planen für Menschen mit Demenz

Von Thomas Lipphardt, KONE Manager Technische Regelwerke

Es gibt keine allgemein gültigen oder normierten Regeln für die Gestaltung von Aufzügen für Demente, wohl aber Erfahrungswerte und begründete Annahmen, wie sie z.B. in der VDI-Richtlinie 6008 und der DIN EN 81-70 zu finden sind. Letztere sollte generell Anwendung finden. Damit der Aufzug gut zu finden ist, sollten sowohl die zum Aufzug weisende Beschilderung als auch die Schachttüren durch starke Farbkontraste von der Wand abgehoben werden. Eine hellere Beleuchtung im Türbereich und in der Kabine hat einen ähnlichen Effekt. Empfehlenswert sind 500 Lux am Boden.

Von spiegelnden Flächen in der Kabine ist abzuraten, da sie die Orientierung erschweren. Auch Kabinenspiegel können irritieren oder dazu führen, dass Demente sich mit vermeintlichen Mitfahrern unterhalten und die Kabine nicht mehr verlassen.
Klappsitze haben einen ähnlichen Effekt.

Foto: KONE

Große Tasten und Anzeigeelemente können Menschen mit schwächerer Demenz und/oder Sehschwäche helfen, ebenso Kabinentableaus und Haltestellensignalisationen mit hohem Kontrast und Bildmotiven. Empfehlenswert ist eine Sprachansage, ggf. auch eine ergänzende induktive Höranlage.

Der Bodenbelag der Kabine sollte eben ausgeführt sein, um Stolperfallen zu vermeiden, und bauseitig, um keine optische Barriere zu bilden. In keinem Fall sollte er dunkel sein, damit er nicht als Abgrund wahrgenommen wird.

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