vom Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. für Sie zusammengefasst:

Berlin. „Wir wollen die Pflegeversicherung und die Rahmenbedingungen für die pflegerische Versorgung so weiterentwickeln, dass auch in Zukunft das Recht auf eine würdevolle Pflege und Betreuung eingelöst werden kann“, erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Annette Widmann-Mauz auf einer Fachtagung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Schwerpunkt Pflege am 4. Oktober in Berlin.

Neben einer dauerhaft tragfähigen und nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung sei eine ausreichende Zahl an qualifizierten Pflege- und Betreuungskräften erforderlich, so die Staatssekretärin. Auch der Auf- und Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen solle künftig stärker Beachtung finden und der Grundsatz „ambulant vor stationär“ weiter gestärkt werden. Man brauche stabile ambulante Versorgungsformen, ohne die Fortentwicklung der stationären Versorgung zu vernachlässigen. Die Wohnformen, die zwischen der stationären und der familiären, klassisch häuslichen Versorgung liegen, müssen gestärkt und die „Angebotspalette“ der Pflegeversicherung weiter ausgebaut werden.

Ebenso sei ein differenzierter Begriff der Pflegebedürftigkeit zu erarbeiten, der nicht nur körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt, sondern auch anderweitigen Betreuungsbedarf umfasst, so Widmann-Mauz. Damit komme die Pflegeversicherung weg von der Minutenpflege hin zu einem System, das den Bedarf stärker am Grad der Selbstständigkeit ausrichtet. Dazu lägen bereits gute Ansätze vor.

Hier eine Auflistung der 10 Handlungsfelder “Für eine gute und generationengerechte Pflege”, laut Staatssekretärin Widmann-Mauz:

1. Recht auf würdevolle Pflege und Betreuung
Ziel ist es, die Pflegeversicherung und die Rahmenbedingungen für die pflegerische Versorgung so weiterzuentwickeln, dass auch in Zukunft das Recht auf eine würdevolle Pflege und Betreuung eingelöst werden kann. Die Pflegeversicherung soll auch in Zukunft den pflegebedürftigen Menschen helfen, möglichst selbständig und selbstbestimmt zu leben. Sie soll es ihnen ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben so weit es eben geht, teilzuhaben,
2. Sicherung des Bedarfs an Pflege- und Betreuungskräften
Neben einer dauerhaft tragfähigen und nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversicherung ist eine ausreichende Zahl an adäquat qualifizierten Pflege- und Betreuungskräften erforderlich. Ein Aspekt sind hier gute Arbeitsbedingungen. Der Mindestlohn in der Pflege ist dafür ein wichtiger Baustein. Die Bundesregierung hat durch die Änderung der BeschäftigungsVO dafür gesorgt, dass ausländische Haushaltshilfen notwendige pflegerische Tätigkeiten und Betreuung legal durchführen können. Die Bundesregierung wird das Berufsbild der Pflege attraktiver gestalten und die Ausbildung zur Alten- und Krankenpflege in einem modernen Ausbildungsgesetz zusammenfassen. Die Arbeiten hierzu gemeinsam mit den Ländern sind angelaufen.
3. Auf- und Ausbau wohnortnaher Versorgungsstrukturen
Für eine zukunftsfeste Versorgungs- und Angebotsstruktur müssen wir sicherstellen, dass eine wohnortnahe Versorgungsstruktur entwickelt wird, die auf die Wünsche der Menschen hin ausgerichtet ist und nicht umgekehrt. Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ muss weiter gestärkt werden. Hierfür brauchen wir stabile ambulante Versorgungsformen, ohne die Fortentwicklung der stationären Versorgung zu vernachlässigen. Die Wohnformen, die zwischen der stationären und der familiären, klassisch häuslichen Versorgung liegen, müssen gestärkt werden. Die „Angebotspalette“ der Pflegeversicherung muss weiter ausgebaut werden. Die Wünsche der Menschen werden in Zukunft diversifizierter sein.
4. Flexibilität bei Angebot und Auswahl der Pflegeleistungen
Dem Ziel, die Wünsche der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen, dient auch eine größere Flexibilität bei Angebot und Auswahl der Pflege- und Betreuungsleistungen. Damit rückt die Pflegeversicherung die Individualität der pflegebedürftigen Menschen mit ihren spezifischen Bedürfnissen noch stärker in den Mittelpunkt.
5. Stärkung von Qualität und Transparenz
Die Qualität und Transparenz der Pflegeleistungen muss noch weiter gestärkt werden. Die Qualitätssicherung muss sich noch stärker auf die Pflegeergebnisse konzentrieren.
Hierfür wurden bereits wichtige Grundlagen gelegt, die von der Praxis weiter mit Leben gefüllt werden müssen. Das BMG wird den Umsetzungsprozess der sog. Pflegeselbstverwaltung weiterhin sehr eng begleiten. Es darf nicht sein, dass der Wille des Gesetzgebers nach mehr Transparenz durch die Beteiligten konterkariert wird.
6. Abbau überflüssiger Bürokratie
Überflüssige bürokratische Belastungen sind weiter zu reduzieren, um die begrenzten Ressourcen soweit als möglich für die Versorgung nach den Wünschen der pflege- und
hilfebedürftigen Menschen bereit zu stellen. Das BMG beteiligt sich an einem Projekt des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) zur Überprüfung der bürokratischen Abläufe bei der Antragstellung von Pflegeleistungen. Der Gesetzgeber hat bei der letzten Reform der Pflegeselbstverwaltung den Auftrag erteilt, Empfehlungen zu erarbeiten, was notwendige Dokumentation in der Pflege ist. Die Selbstverwaltung setzt diesen Auftrag zur Zeit um. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers zu entscheiden, was auf diesem Feld zu tun ist, dies soll im Sinne eines wohlverstandenen Subsidiaritätsprinzips die Praxis für sich selbst entscheiden.
7. Stärkung zivilgesellschaftlicher Hilfe- und Unterstützungsstrukturen
Bei dem Ziel, eine würdevolle Pflege und Betreuung zu sichern, muss neben einem stabilen professionellen Versorgungsangebot auch das zivilgesellschaftliche Engagement eine wichtige Rolle haben. Dabei muss der Eigenwert des zivilgesellschaftlichen und bürgerschaftlichen Engagements als gesellschaftliche Ressource, die ein würdevolles Zusammenleben fördert, im Vordergrund stehen. Es muss klar sein, dass es keine Konkurrenz zwischen professioneller Pflege und bürgerschaftlichen Engagement gibt.
8. Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
Der Koalitionsvertrag ist klar: Es soll ein neuer, differenzierterer Begriff der Pflegebedürftigkeit erarbeitet werden, der nicht nur körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt sondern auch anderweitigen Betreuungsbedarf umfasst. Damit kommt die Pflegeversicherung weg von der sog. Minutenpflege, die lediglich auf Verrichtungen abstellt, zu einem System, das den Bedarf stärker den Grad der Selbstständigkeit hin ausrichtet. Es liegen bereits gute Ansätze vor. Das BMG wird zum Verfahren einen Vorschlag erarbeiten. Die weitere Diskussion muss im Zusammenhang mit der zukünftigen Finanzierung der Pflegeversicherung gesehen werden.
9. Gerechte Lastenverteilung
Auch wenn wir es schaffen, die Finanzspielräume für die Pflege zu erweitern, wird die Pflegeversicherung ein Teilsicherungssystem bleiben. Das bedeutet, es werden auch in
Zukunft in nicht unerheblichem Maße sowohl in finanzieller Hinsicht als auch mit Blick auf die Übernahme von pflegerischer Verantwortung in der Familie und im häuslichen Umfeld Lasten bestehen bleiben, die von den Einzelnen zu tragen sind. Unsere Aufgabe ist es, diese Lasten möglichst gerecht zu verteilen.
10. Aufbau einer ergänzenden Kapitaldeckung
Angesichts der demografischen Entwicklung ist es notwendig, die langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung durch den Aufbau einer ergänzenden Kapitaldeckung generationsgerechter sicherzustellen. Das BMG wird im Laufe dieses Jahres eine interministerielle Arbeitsgruppe hierzu einberufen.

Kurzinfo

Bundesministerium für Gesundheit - Annette Widmann-Mauz Parlamentarische Staatssekretärin Mitglied des Deutschen Bundestages

+49 30 18441-1020

www.bmg.bund.de

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