Von Christian Seuß

Augenleiden sind Volkskrankheiten. Nach den Schätzungen der Stiftung Auge sind rund 18 Millionen Bundesbürger hiervon betroffen. 10 Millionen erkranken am Grauen Star – einer Trübung der Augenlinse – und 3,8 Millionen leiden an der Altersbedingten Makuladegeneration, die die Netzhautmitte schädigt und die Lesefähigkeit stark beeinträchtigt. Weitere Augenkrankheiten sind das Glaukom und diabetesbedingte Netzhautschädigungen.

Aufgrund des Demografischen Wandels wird erwartet, dass die Zahl der Augenpatienten bis zum Jahr 2030 in Deutschland weiter ansteigt.

Da das menschliche Auge nicht für ein Leben von 80 Jahren und länger geschaffen ist, erhöht sich gerade für den Personenkreis der Hochbetagten, die zum Teil in Senioren- und Pflegeheimen wohnen, das Risiko, einen schwerwiegenden Sehverlust zu erleiden.

Grundsatz 1:

Die Verantwortlichen von Alterseinrichtungen sind gefordert, das Thema Sehen im Alter im Blick zu haben.

Abgesehen von der steigenden Gefahr, von einer Augenerkrankung betroffen zu sein, muss beachtet werden, dass bei jedem Menschen im Alter das Sehen nachlässt. Dies betrifft die sog. Altersweitsichtigkeit, das nachlassende Kontrastsehen, die länger andauernde Phase der Hell-Dunkel-Anpassung und die höhere Blendempfindlichkeit.

Grundsatz 2:

Ältere Menschen brauchen mehr Licht und eine blendfreie Beleuchtung in Fluren und Zimmern.

Bei vielen Augenkrankheiten ist ein frühzeitiges Erkennen und eine rasche Behandlung wichtig. Dies gilt z. B. für die Feuchte Makuladegeneration, deren Verlauf mit einer Spritzentherapie gestoppt werden kann, und das Glaukom, bei dem oft bei frühzeitiger Medikation der erhöhte Augeninnendruck gesenkt und die Sehfähigkeit erhalten wird.

Grundsatz 3:

Heime sollen den augenmedizinischen Befund ihrer Bewohner kennen, mit örtlichen Augenärzten kooperieren und eine regelmäßige augenärztliche Versorgung sicherstellen.

Hilfreich sind Personal-Fortbildungen mit Selbsterfahrungseinheiten, die unter einer speziellen Simulationsbrille Einblicke in die Lebenswelten sehbeeinträchtigter Menschen geben.
Wenn sich zum Beispiel Bewohner immer mehr in ihr Zimmer zurückziehen und nicht mehr am gemeinsamen Essen oder an geselligen Veranstaltungen teilnehmen, dann wird nicht selten eine Depression oder eine fortschreitende Demenzerkrankung vermutet; Ursache für dieses Verhalten kann aber auch eine Altersbedingte Makuladegeneration sein, die dazu führt, dass die Person Liedertexte nicht mehr lesen kann, Bewohner nicht mehr erkennt oder am Esstisch nicht mehr zurechtkommt.

Grundsatz 4:

Das Personal regelmäßig zum Thema Sehverlust im Alter fortbilden und sensibilisieren und einen “Sehbeauftragten” als Experten in der Einrichtung einsetzen.

In Senioren- und Pflegeeinrichtungen muss Barrierefreiheit gelebt werden. Es muss nicht gleich der “Sprechende Aufzug” sein. Für viele sehbeeinträchtigte Menschen hilft oft schon eine Optimierung von Kontrasten. Beispiele sind ein dunkelblaues Set unter den weißen Teller zu stellen oder die hellen Treppenstufen mit einem dunklen Streifen kenntlich zu machen.
Auf diese Weise wird nicht nur die Selbstständigkeit sehbeeinträchtigter Bewohner gefördert, sondern auch Sturzprophylaxe betrieben.

Grundsatz 5:


Hell-Dunkel-Kontraste herstellen.

Kurzinfo

Christian Seuß
,
Tel.: 030/285387-294,
E-Mail: c.seuss@dbsv.org

Aktionsbündnis “Sehen im Alter”

Christian Seuß ist Koordinator des 2014 vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) gegründeten bundesweiten Aktionsbündnisses “Sehen im Alter”.

Das Bündnis verfolgt die Ziele, vermeidbaren Sehverlust zu verhindern und sehbehinderte Menschen optimal zu unterstützen.

Ihm gehören derzeit 118 Unterstützer an (30 Verbände bzw. Institutionen sowie 88 Experten aus dem Bereich Augenmedizin, Augenoptik, Gerontologie, Pflege, Politik, Rehabilitation, Selbsthilfe, Seniorenorganisationen und Verwaltung). Aktuell befasst sich eine Arbeitsgruppe mit der Entwicklung eines Zertifikats.

Weiterführende Informationen für Leitungskräfte in der Broschüre „Sehbehinderte Menschen in Alterseinrichtungen“. – DIN A4, 40 Seiten; Bestellmöglichkeit und Download unter: www.dbsv.org/broschueren.html#alter. Dort finden Sie auch die gleichnamige DIN-A5-Broschüre für Mitarbeiter.

“Sehbehindertenfreundliches
Senioren-/Pflegeheim”.

Nähere Informationen zu den Themenkomplexen Bauliche Barrierefreiheit und Fortbildungsangebote für Mitarbeiter in der Pflege finden Sie auf der Internetseite:

www.sehenimalter.org

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