von Nele Büchler, Anne Gelhardt, Lisa Stockleben und Thomas Kaul

Über das Hören wird Kontakt zur Umwelt hergestellt und Orientierung ermöglicht. Die wohl bedeutendste Funktion kommt aber der Kommunikation zu. Die Wahrnehmung der gesprochenen Sprache ermöglicht es, Informationen aufzunehmen und sich sicher auszutauschen, aber auch die Kommunikationspartner*innen über die Stimmlage einzuschätzen. Die Auswirkungen einer Hörbehinderung sind sehr unterschiedlich. Wenn das Hören eingeschränkt ist, ist es daher wichtig, die Auswirkungen unterschiedlicher Hörbehinderungen einschätzen zu können und bestimmte Regeln der Kommunikation zu beachten.

Schwerhörige Menschen können je nach Grad der Hörbehinderung mit technischen Hilfsmitteln gesprochene Sprache wahrnehmen. Man unterscheidet zwischen einer leichtgradigen, mittelgradigen und hochgradigen Schwerhörigkeit bzw. Ertaubung. Ein Hörgerät oder ein Cochlea Implantat können eine hochgradige Hörbehinderung nur begrenzt ausgleichen. Schwerhörige Menschen sind deshalb auch mit einer Hörhilfe in der Kommunikation behindert. Mit dem Alter nimmt die Häufigkeit einer Schwerhörigkeit sehr stark zu, schätzungsweise 70% der Menschen, die in stationären Einrichtungen der Altenhilfe leben sind schwerhörig.

Die Folgen einer unerkannten Schwerhörigkeit können zu Vereinsamung und Depression führen und den Symptomen einer Demenz ähneln: Kommunikationsstörungen, Rückzug, Probleme bei der Orientierung oder Fehleinschätzungen sozialer Situationen kommen sowohl bei Schwerhörigkeit als auch bei Demenz vor. Dies kann zu Fehldiagnosen führen.

Gehörlose Menschen sind taub geboren oder haben ihr Hörvermögen vor dem Spracherwerb verloren. Die gesprochene und geschriebene deutsche Sprache kann daher nicht auf natürlichem Weg erworben werden und ist deshalb für gehörlose Menschen mit einer Fremdsprache vergleichbar. Sie kann von gehörlosen Menschen nur über das Absehen vom Mund oder schriftlich wahrgenommen werden. Dies ist u. a. mit großer Anstrengung verbunden und kann die Kommunikation i. d. R. nicht sicherstellen. Die meisten gehörlosen Menschen nutzen die Deutsche Gebärdensprache (DGS). Diese Sprache verbindet gehörlose bzw. gebärdensprachkompetente Menschen und ermöglicht eine barrierefreie und vollwertige Kommunikation. Freizeitaktivitäten gehörloser Menschen finden bis ins hohe Alter fast ausschließlich in der eigenen Sprach- und Kulturgruppe statt. Wenn gehörlose Menschen aufgrund einer Pflegebedürftigkeit keinen Zugang mehr zur Gebärdensprachgemeinschaft haben, ist die Gefahr der Isolation und Vereinsamung besonders groß.

Bedarfe und Versorgungssituation

Insbesondere im Rahmen der stationären Pflege, die besonders bedeutsam für die Lebensgestaltung ist, kommt der Erfüllung der sich daraus ergebenden spezifischen Bedürfnisse eine große Relevanz zu. Dazu sind Kenntnisse der Kommunikationsbedürfnisse und entsprechende Kommunikationskompetenzen notwendig. Für gehörlose Menschen sind dies z. B. Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache, für schwerhörige Menschen u. a. Kenntnisse zur Hörgeräteversorgung. Ein angemessener Umgang erfordert darüber hinaus Wissen zu den Lebensbedingungen und der psychosozialen Situation gehörloser und schwerhöriger Menschen.

Derzeit muss davon ausgegangen werden, dass Fachkräfte in der Versorgung alter Menschen nicht über diese Kenntnisse verfügen. So zeigt sich, dass Pflegekräfte eher wenig über Schwerhörigkeit, ihre Auswirkungen und den Umgang u. a. in Bezug auf Kommunikation und Hilfsmittel wissen. Darüber hinaus wird das Hörvermögen von Bewohner*innen durch Pflegekräfte häufig falsch eingeschätzt. Angebote, die die spezifischen Bedürfnisse gehörloser Menschen im Alter berücksichtigen gibt es nur sehr vereinzelt. Die allgemeinen Angebote sind in Bezug auf Sprache und Kultur nicht barrierefrei, sodass der Zugang für gehörlose Menschen massiv beeinträchtigt ist bzw. ihre Versorgung hier nicht angemessen erfolgen kann.

Foto: S K – Pixabay

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Handlungsempfehlungen

Um zu erreichen, dass Menschen mit Hörbehinderung ihren Bedürfnissen entsprechend versorgt werden können, um so ihre Lebensqualität positiv zu beeinflussen, müssen Pflegekräfte systematisch geschult werden. Bereits in der Ausbildung sollte die Thematik einen höheren Stellenwert einnehmen und so angehende Pflegekräfte im sensiblen Umgang mit hörbehinderten Bewohner*innen qualifizieren. Für bereits ausgebildete Pflegekräfte sollte dies durch ein angemessenes Fort- und Weiterbildungsangebot erreicht werden. Dabei sollten folgende Inhalte Berücksichtigung finden:

 

  • individuelle Kommunikationsbedürfnisse erkennen
  • Kommunikation sichern (u. a. Umgebung anpassen)
  • Umgang mit technischen Hilfsmitteln
  • personelle Kommunikationshilfen (z. B. Gebärdensprachdolmetscher*innen) einsetzen

 

Um innerhalb der Einrichtung zu erreichen, dass die spezifischen Bedürfnisse dauerhaft berücksichtigt werden, sollte ein*e Beauftragte*r für Menschen mit Hörbehinderung benannt werden, die*der z. B. auch für Fragen und Tipps ansprechbar ist.

Literatur

Literaturangaben auf Anfrage:
projekt-gia@uni-koeln.de

Weiterführende Informationen
www.kompetenzzentren-gia.de

Der Artikel ist in der Ausgabe 02/2020 zu finden.

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