Prestige und Immobilienqualität in der Pflege mit der Original-Nullschwelle
von Ulrike Jocham (Frau Nullschwelle®, www.die-Frau-Nullschwelle.de)
Barrierefreies Planen und Bauen, insbesondere von Einrichtungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, erfordert einen multiprofessionellen Sachverstand, einen architektonischen Sachverstand und einen Sachverstand aus Pflege und Pädagogik. Ein Wissen zu vorhandenen Behinderungs- und Krankheitsbildern ist unverzichtbar, um zu entscheiden, was die vielfältigen Zielgruppen jeweils benötigen, damit Immobilien eine freie und sichere Zugänglichkeit und eine Teilhabe am gemeinsamen Leben für alle gewährleisten können. Im Widerspruch dazu ist bereits im Vorwort der DIN-Norm für barrierefreies Bauen (DIN 18040-1 und -2) zu entnehmen, dass diese Norm nicht alle Behinderungsbilder berücksichtigt. So sollen die Gestaltungsanforderungen z. B. für ältere Menschen nach der DIN 18040 erstaunlicherweise nur teilweise zu einer Erleichterung führen. (ebd.) Die Autoren des Kommentars zur DIN 18040-1 vom Beuth Verlag mit monoprofessionellem Sachverstand aus dem Sachgebiet Architektur behaupten, dass es leider nicht möglich sei, eine Nutzbarkeit für alle nach dem § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zu erreichen (Kommentar DIN 18040-1, Beuth Verlag 2011, Seite 35), obwohl die DIN 18040 dies bereits im Vorwort als gesetzliches Ziel deutlich formuliert. Diese weitreichende Annahme „es sei nicht für alle möglich“ kann heute mit interdisziplinären Forschungsergebnissen für mindestens einen grundlegenden Gestaltungsbereich widerlegt werden: mit barrierefreien und langzeiterprobten Nullschwellen an Außentüren.
Nutzbarkeit für alle ist möglich
Nullschwellen ohne ausgrenzenden und sturzgefährdenden Türanschlag sind laut den vorliegenden Forschungsergebnissen an fachgerecht verbauten Einbaubeispielen in der Praxis von allen Menschen mit allen Behinderungsbildern nach dem § 4 BGG in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe, nutzbar. Technisch sind barrierefreie Nullschwellen schon seit 1996 mit der weltweit ersten Nullschwelle mit beweglichen Magnetdichtungen nachhaltig dicht gelöst. Mit einem Entwicklungsvorsprung von 2 Jahrzehnten ist es aktuell die einzige Nullschwellen-Technik für Außentüren, die funktionstaugliche Langzeiterprobungen in der Praxis von über 10 und sogar von über 20 Jahren vorweisen kann (siehe u. a. Artikel zum Mathildenstift, Seniorenheim-Magazin, Ausgabe 2/2023).
Genau an dieser Konstruktionsstelle, die nachgewiesen behinderungsbilderübergreifend genutzt werden kann, sind die Normen für barrierefreies Bauen viel zu unklar formuliert. Erst seit der bedeutenden Nullschwellen-Stellungnahme aus dem Jahr 2013 hat das Deutsche Institut für Normung e. V. nach einer Presseanfrage klar Stellung bezogen und erklärt, dass nur barrierefreie Nullschwellen den Regelfall nach dieser Norm darstellen und gefordert sind. (siehe Textkasten) Doch auch diese Nullschwellen-Stellungnahme wurde von Schlüsselmultiplikatoren viel zu wenig bekannt gemacht. Alle Einrichtungen, die sich in diesem Normen-Wirrwarr für barrierefreie Nullschwellen und gegen die zwar verbotenen, aber trotzdem üblich verbauten 1 – 2 cm hohen Türanschläge entschieden haben und entscheiden, belegen echtes Interesse an den Bedürfnissen von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung. All diese Einrichtungen können eine nachhaltige Immobilienqualität vorweisen. Denn laut den interdisziplinären Untersuchungsergebnissen sind die Magnet-Nullschwellen mit einem 20-jährigen Entwicklungsvorsprung nicht nur von allen nutzbar, sondern langzeiterprobt in der Praxis, funktionstauglich und dicht. Gleichzeitig erfahren diese Einrichtungen Schutz vor Haftungsgefahren, denn barrierefreie Nullschwellen an Außentüren sind trotz der unklaren Formulierungen innerhalb des barrierefreien Bauens schon längst vorgeschrieben.
Wertschätzung als Weg
Eine Nutzbarkeit für alle Behinderungsbilder kann am besten erreicht werden, wenn insbesondere Menschen mit einem intensiveren Unterstützungsbedarf Beachtung und Wertschätzung erleben. Werden die Bedürfnisse dieser Zielgruppen ernst genommen und interdisziplinär übersetzt, sind nicht nur die Ziele des § 4 BGG umsetzbar, sondern es kann eine bessere Gestaltung und eine Erleichterung im Alltag für alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, entstehen.
Ein Umbaubeispiel aus der Praxis – nutzbar selbst mit Stehbrett
„Wir sind sehr, sehr glücklich“, berichtet Vater Thorben (Name anonymisiert) begeistert. Für seine Tochter Luise (Name anonymisiert), mit schwerster Mehrfachbehinderung, wurde innerhalb der Familienwohnung der komplette Fußboden in der Küche, im Wohnzimmer, in Luises Zimmer und im Elternschlafzimmer sowie die komplette Terrasse außen auf das Niveau des Wohnungsflurs angehoben. Dadurch konnten die vorhandenen rund 1,5 cm hohen Innen-Türschwellen (Türanschläge) im Innenbereich der Wohnung zwischen Flur und aufgeführten Zimmern komplett im Boden „verschwinden“. Die Innentüren mussten aufgrund dieser Höhenangleichung entsprechend gekürzt werden. Die 2-flügeligen Terrassentüren im Wohnzimmer und in der Küche wurden erneuert (von innen 8 cm, von außen 12 cm hoch) mit barrierefreien Magnet-Nullschwellen ausgestattet. „Dadurch können wir nun unsere Tochter sogar mit dem Stehbrett vom Kinderzimmer aus über den zimmerübergreifenden niveaugleichen Fußboden und über die barrierefreien Magnet-Nullschwellen auf die Terrasse fahren,“ berichtet der Vater voller Freude.
Insbesondere kleine und harte Räder, wie sie häufig an Stehbrettern verbaut werden, reagieren mit spürbarem Widerstand auf jede Kante im Boden. „Zuvor war das mit den rund 1,5 cm hohen Schwellen im Innenbereich und dem Stehbrett ein Riesenakt, von den über 8 cm hohen Terrassentürschwellen ganz zu Schweigen.“ Selbst mit dem Rollstuhl oder mit dem P-Pod sei das Überfahren bereits der kleinen Innentürschwellen für Luise jedes Mal eine enorme Gefahr gewesen, so Vater Thorben. „Mit jeder Erschütterung kann für unsere Tochter eine lebensgefährliche Situation entstehen und u. a. ein epileptischer Anfall ausgelöst werden.“
Seit dem barrierefreien Umbauprojekt würde Luise viel mehr am Familienleben zusammen mit ihren Eltern und ihren beiden Brüdern teilhaben. „Allerdings braucht so ein Projekt professionelle Begleitung. Ein Laie kann die komplexen Fragestellungen nicht abschätzen. Wir sind so froh, dass Ulrike Jocham, interdisziplinäre Bausachverständige für Barrierefreiheit, uns bei unserem Umbau beraten hat. Die für die ganze Familie spürbaren Erleichterungen im Alltag haben wir ihrer Leidenschaft für Interdisziplinarität, Inklusion und Universal Design zu verdanken. Ohne sie hätten wir uns z. B. mit einer Rampe als Höhenausgleich auf die Terrasse abgefunden. Die Teilhabe von Luise mit dem Stehbrett auf der Terrasse wäre damit nicht mehr möglich gewesen“, erklärt der engagierte Vater Thorben.
Für die nun erreichte barrierefreie Nutzbarkeit für Luise, ihre Eltern und ihre Pflegefachkräfte war der erfahrende Schreiner sowie Fenster- und Türenbauer Gerhard Sauber von der Schreinerei G. Sauber aus dem bayerischen Auhausen unverzichtbar. Die Schreinerei ist ein Familienbetrieb in der 6. Generation. „Ich verbaue bereits seit 2008 die barrierefreien Magnet-Nullschwellen“, berichtet Gerhard Sauber. Damit war der Schreiner seiner Zeit weit voraus. Zu diesem Zeitpunkt wurden überwiegend 1 – 2 cm hohe Türanschläge verbaut, obwohl bereits die Vorgängernormen der DIN 18040 (DIN 18024, DIN 18025) barrierefreie Nullschwellen ohne hinderlichen und gefährlichen Türanschlag forderten (siehe Textkasten). „Für uns stehen die Kundenwünsche an oberster Stelle“, so Sauber. Im Jahr 2008 hätten sich Kunden von ihm einen barrierefreien Übergang an Terrassentüren gewünscht. „Zuvor habe ich Unterlagen von ALUMAT, dem Hersteller der Magnet-Nullschwelle, gesehen und mir war sofort klar, dass diese Technik funktioniert.“ Gerhard Sauber nimmt die Wünsche seiner Kunden ernst. „Wenn es eine Problemlösung für den Wunsch meiner Kunden gibt, so sollen sie diese auch erhalten.“ Seither konnte er ausschließlich positive Erfahrungen sammeln. „Überall wo ich die Magnet-Nullschwelle verbaut habe, funktioniert sie problemlos – es gibt keine einzige Magnet-Nullschwelle, die nicht funktioniert.“
Für die neuen Nullschwellen-Terrassentüren für Luise waren die langjährigen Erfahrungen sowie die Leidenschaft für den Türenbau und die Kundenwünsche von der Schreinerei G. Sauber extrem wichtig. Die beiden Terrassentüren wurden sehr exakt hergestellt und eingebaut, was die Grundlage für den auffallend sauberen und genauen Anschluss des neuen höheren Fußbodens darstellte. „Die Geschichte mit der sauberen Arbeitsweise wird bei uns von Generation zu Generation weitergegeben“, erklärt Gerhard Sauber. Das Ergebnis für Luise und die Nutzbarkeit, selbst mit den kleinen und harten Rädern ihres Stehbrettes, spricht für sich.
Die gleiche Arbeitskultur hat auch der beauftragte Fußbodenleger Dieter Schwab von der Fußboden Schwab GmbH aus dem bayerischen Lichtenau in das Umbauprojekt für Luise eingebracht. Die meisten Drehflügel-Terrassen- und Balkontüren öffnen nach innen. Für diesen Öffnungsvorgang benötigen die Türflügel im Nullschwellen-Bereich einen detailgenau verlegten Innenfußboden. Und Luise benötigt für ein möglichst erschütterungsarmes Überfahren der Magnet-Nullschwelle einen exakten Anschluss zwischen dem Bodenprofil der Nullschwelle und dem Fußboden. „Für unsere Kunden tun wir alles was möglich ist“, betont der Fußbodenleger Dieter Schwab. Alle beteiligten Gewerke haben für Luise so sauber gearbeitet, dass kein hinderlicher Luftspalt zwischen dem Bodenprofil der Magnet-Nullschwelle und den angrenzenden Bodenbelägen im Innen- und im Außenbereich entstanden ist. Dank der exakten Bauweise aller beteiligten Gewerke und der langzeiterprobten Magnet-Nullschwelle ist für Luise nun eine ganz neue Teilhabe am Familienleben möglich. Und auch ihre Brüder profitieren – freudvollen Rundfahrten zwischen Küche, Terrasse, Wohnzimmer und Flur mit Spielfahrzeugen steht nun nichts mehr entgegen, weder an den Innentüren noch an den Terrassentüren.
Ein Beispiel aus dem stationären Pflegealltag – nutzbar selbst mit Pflegebett
„Die Magnet-Nullschwellen, die an unseren Balkontüren verbaut sind, eröffnen unseren Bewohnerinnen und Bewohnern neue Möglichkeiten“, betont Christiane Ernst, Heimleitung des Altenpflegeheims St. Paulus in Hildesheim. „Selbstständig mit dem Rollator nach draußen, um die Blumen in den Balkonkästen zu gießen oder mit Angehörigen einen Kaffee zu trinken; die Nullschwellen machen es möglich und senken die Sturzgefahr.“ Vor acht Jahren sei das St. Paulus von den Vinzentinerinnen Hildesheim saniert und mithilfe dieser barrierefreien Türdichtung seien vorhandene Außentürschwellen im Bestand zurückgebaut worden. „Seither funktionieren die Magnet-Nullschwellen problemlos. Und auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es eine große Erleichterung, Pflegebetten auf den Balkon schieben zu können, um im Bett liegenden Menschen etwas frische Luft und Sonne zu schenken,“ so die Heimleitung Christiane Ernst.
Barrierefrei, langzeiterprobt und dicht – selbst an Nord- und Ostsee sowie in den Alpen
Die Magnet-Nullschwelle ist die einzige Nullschwelle, die interdisziplinäre Untersuchungen hinsichtlich einer Nutzbarkeit für alle und einer Langzeiterprobung (bis zu 28 Jahre) in der Praxis in verschiedenen Belastungszonen vorweisen kann.
Die Ergebnisse sind eindeutig: Bei einem fachgerechten Einbau ist sie behinderungsbilderübergreifend von allen nutzbar und selbst an Nord- und Ostsee oder in den Alpen praxiserprobt zuverlässig dicht.
Weitere Informationen:
Einblicke in Ergebnisse von interdisziplinären Nullschwellen-Forschungen und Langzeiterprobungen gibt es hier:
https://www.die-frau-nullschwelle.de/best-practice-beispiele/
Zur Nullschwellen-Stellungnahme von DIN e. V. geht es hier:
https://www.die-frau-nullschwelle.de/die-nullschwellen-stellungnahme/
Zum Nullschwellen-Runderlass, in welchem die oberste Baurechtsbehörde von Baden-Württemberg betont hat, dass bis zu 2 cm hohe Türschwellen bereits bei den Vorgängernormen der DIN 18040 unzulässig waren, geht es hier:
Der Artikel ist in der Ausgabe 02/2024 zu finden.