Sicherheit im Treppenhaus – Die Treppenschranke

Oft kommt es in Heimen und Krankenhäusern im Antrittsbereich von Treppen und Rampen zu Unfällen durch Stürze, manchmal

sogar mit tödlichem Ausgang. Um diese Problemzonen zu entschärfen, wurde die Treppenschranke entwickelt. Sie ersetzt

wirkungsvoll herkömmliche Absperrvorrichtungen und unterstützt die Träger von Pflegewohnheimen in Ihrer Pflicht, die körperliche

Unversehrtheit der Heimbewohner zu schützen (BGH).

Die Treppenschranke kommt in Seniorenheimen, Pflegestationen, psychiatrischen Einrichtungen, Krankenhäusern und öffentlichen

Gebäuden zum Einsatz. Besonders eignet sie sich für Einrichtungen, in denen sich geistig und/oder körperlich behinderte Personen

bewegen.

[[wysiwyg_imageupload:173:]]Sie besteht aus zwei sich parallel bewegenden Schrankenarmen, die über eine Grundplatte und eine entsprechende Mechanik,

miteinander verbunden sind. Der obere Schrankenarm in etwa 900 mm Höhe hat Geländerfunktion, der Untere dagegen, in ca. 120 mm Höhe, verhindert das

Unterfahren der Schranke mit dem Rollstuhl oder dem Rollator. Die Schranke wird im täglichen Gebrauch von Hand (oder auch mit dem Fuß), durch eine Feder unterstützt, geöffnet. Sie fällt

danach, selbsttätig und gedämpft nahezu geräuschlos innerhalb von ca.15 sec. wieder in die Waagerechte, ohne einzurasten.

Kurzinfo

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