Neue Verordnung greift seit Juni 2015

Verschärfte Pflichten für Aufzugbetreiber

Alten- und Pflegeheime mussten sich auf strengere Regeln für den Betrieb ihrer Aufzüge einstellen.

Überwachungsstellen wie Dekra und TÜV kontrollieren die Aufzüge weiterhin jährlich, jedoch nach strengeren Vorgaben. So kann die Zwei-Jahres-Frist für die Hauptprüfung leichter verkürzt werden. Zudem orientieren sich die Prüfer nicht mehr am Stand der Technik zur Zeit der Inbetriebnahme der Anlage. Maßgebend ist vielmehr der aktuelle Stand der Technik nach DIN EN 81-20. Allerdings schauen die Prüfer, inwieweit die aktuellen Bestimmungen für die jeweilige Anlage von Bedeutung sind.[[wysiwyg_imageupload:803:]]

„Betreiber werden ihre Aufzüge nicht in allen Details auf Neubaustandard bringen müssen“, erklärt Thomas Lipphardt, Manager Technische Regelwerke beim Aufzug- und Wartungsunternehmen KONE. „Vielmehr werden die Prüfer auf die konkreten Bedingungen vor Ort schauen: Wie sieht die Anlage aus? Wie wird sie im Alltag genutzt? Erst wird bestimmt, ob und was modernisiert werden muss.“

Auch wenn noch keine Erfahrungswerte vorliegen, so lassen sich doch schon jetzt gewisse Punkte nennen, an denen die Prüfer nachhaken werden. „Drehtüren, Taster und Notrufsystem sind entscheidend, wenn vor allem ältere und/oder gehandicapte Manschen den Aufzug benutzen“, so Lipphardt. Handbetätigte Drehtüren

Die Nutzung manueller Drehtüren erfordert viel Kraft. Da die Türen von selbst wieder schließen, können sie Nutzern buchstäblich in den Rücken fallen. Menschen mit Rollator oder Rollstuhl haben besondere Probleme, Drehtüren zu öffnen.

In einem Heim mit vielen körperlich eingeschränkten Menschen darf man also davon ausgehen, dass Drehtüren mit Elektroantrieben nachgerüstet werden müssen. Oder mit automatischen Schiebetüren, die heute Standard sind. Taster In älteren Aufzügen sind Taster und Notrufknöpfe oft zu hoch angebracht und/oder schwergängig. Beides kann ältere oder körperlich geschwächte Menschen in der Nutzung behindern, ja sie gefährden. Hat eine Person nicht mehr die Kraft, den Notrufknopf so lange wie nötig zu drücken, kann sie im Notfall nur schwer auf sich aufmerksam machen. Die Prüfer werden daher wohl den Einbau leichtgängiger Taster in der heute üblichen, auch für kleinere Menschen gut erreichbaren Höhe fordern. Denkbar wäre zudem die Vorgabe, in der Kabine ein Quertableau in Höhe des Handlaufs nachzurüsten.

Notrufsystem

Noch immer kommt es vor, dass Notrufe aus dem Aufzug im Haus selbst auflaufen. Das wird dann zum Problem, wenn nicht garantiert werden kann, dass über die gesamte Betriebszeit des Aufzugs hinweg auf Notrufe umgehend reagiert werden kann. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich nachts die einzige Schwester im Haus länger um einen Patienten kümmert und infolgedessen den Notruf nicht bemerken oder angemessen reagieren kann – indem sie die Person befreit oder einen Monteur ruft. Die wahrscheinliche Forderung der Prüfer ist daher die Aufschaltung der Anlage auf eine Notrufzentrale. Beratung einholen[[wysiwyg_imageupload:805:]]

Bis 2020 müssen übrigens alle Aufzüge über moderne Zwei-Wege-Kommunikationssysteme mit Anschluss an eine ständig besetzte Notrufzentrale verfügen – unabhängig von den Vorgaben der Prüfer. So sieht es die neue Verordnung vor. „Ich kann daher nur empfehlen, sich von einem Aufzugunternehmen beraten zu lassen und dabei auch zu klären, wie man der Forderung nach dem künftig obligatorischen Notfallplan nachkommen will“, sagt Lipphardt, der in der Modernisierung des Aufzugs aber auch die Chancen sieht. „Mehr Komfort und Energieeffizienz sind für Betreiber und Nutzer doch nur von Vorteil.“

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